22.09.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Positive Impulse durch Auslandsaufträge

Beitrag mit Bild

In den IMK-Konjunkturindikator fließen zahlreiche Daten aus der Real- und der Finanzwirtschaft ein. Darüber hinaus berücksichtigt das Instrument auch Stimmungsindikatoren.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die deutsche Wirtschaft in nächster Zeit in eine Rezession gerät, ist während der vergangenen Wochen leicht gesunken. Das signalisiert der Konjunkturindikator des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.

Für den Zeitraum von September bis Ende November 2016 weist der IMK-Indikator, der die wichtigsten Informationen über die aktuelle Wirtschaftslage bündelt, eine mittlere Rezessionswahrscheinlichkeit von 19,7 Prozent aus. Im August betrug das Rezessionsrisiko noch 20,9 Prozent. Das nach dem Ampelsystem arbeitende Frühwarninstrument bleibt damit im „grünen Bereich“ (keine Rezessionsgefahr bei Werten unter 30 Prozent).

Auslandsaufträge und Zinsdifferenz fördern Aufschwung

Positiv wirke aktuell, dass die Auftragseingänge aus dem Ausland zuletzt gestiegen sind, erklärt IMK-Konjunkturexperte Peter Hohlfeld. Außerdem sinke die Zinsdifferenz zwischen deutschen Staats- und Unternehmensanleihen. Das interpretiert der Indikator als Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für die private Wirtschaft. Diese ist allerdings auch darauf zurückzuführen, dass die Europäische Zentralbank im Rahmen ihrer Politik der Quantitativen Lockerung vermehrt Unternehmensanleihen aufkauft. Negative Impulse bekommt der Indikator von den Stimmungsindikatoren, die sich abermals eingetrübt haben. Zudem sind zuletzt die Auftragseingänge aus dem Inland zurückgegangen. Die neuen Indikatorwerte passen zur Erwartung des IMK, dass sich der moderate Aufschwung in Deutschland weiter fortsetzt.

(Hans-Böckler-Stiftung, PM vom 16.09.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


02.12.2025

Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Das FG BW entschied, dass das Finanzamt für die Kosten des Verkehrswertgutachtens aufkommen muss, da es das Grundstück überbewertet hatte.

weiterlesen
Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


02.12.2025

Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände

Das LG München hat klargestellt, dass auf Betriebs- oder Kundenparkplätzen keine flächendeckende Räum- und Streupflicht besteht.

weiterlesen
Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


01.12.2025

Geldwäscheprävention: Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Die Pflicht zur Verdachtsmeldung ist entscheidend im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zählt zu den Hauptpflichten des GwG.

weiterlesen
Geldwäscheprävention: Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank