10.03.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Plattform gegen Schwarzarbeit

Beitrag mit Bild

Schwarzarbeit ist ein Problem, das schwerwiegenden Schaden anrichtet – nicht nur bei Arbeitsbedingungen, sondern auch beim fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen und den öffentlichen Haushalten.

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben die Einrichtung einer Plattform gebilligt, mit der Schwarzarbeit auf europäischer Ebene besser bekämpft werden kann.

Die EU-Kommission hatte 2014 die Einrichtung der Plattform vorgeschlagen, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Verhinderung von nicht angemeldeter Arbeit zu verbessern. Außerdem sollen durch den Erfahrungsaustausch der Untersuchungsbehörden Leitlinien entwickelt werden, die Schwarzarbeit effektiver verhindern helfen. Die Plattform ermöglicht eine effektivere Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden wie etwa Arbeitsagenturen, Steuerbehörden und Sozialämtern. Beteiligt sind zudem Sozialpartner wie Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter.

Bessere Bekämpfung der Schwarzarbeit

„Es gehört zu den Prioritäten der Kommission, einen umfassenden und fairen Binnenmarkt zu schaffen. In dem Zusammenhang haben wir gestern eine Reform der Entsenderichtlinie vorgelegt und erklären heute unsere Entschlossenheit, Schwarzarbeit zu bekämpfen“, begrüßte Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, die Entscheidung von Rat und Europäischem Parlament.

(EU-Aktuell vom 09.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


11.07.2025

Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Der neue Gesetzentwurf bringt Verbraucherrechte ins digitale Zeitalter: Einfacher Widerruf, klarere Informationen und weniger Papierkram stehen im Mittelpunkt.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com


11.07.2025

62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Trotz regulatorischer Unsicherheiten und komplexer Anforderungen erkennen viele Mittelständler die Chancen von Nachhaltigkeit für Effizienz, Markenstärke und Risikoprävention.

weiterlesen
62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


10.07.2025

BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen bleiben laut BFH vertraulich. Ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht nicht.

weiterlesen
BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank