10.03.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Plattform gegen Schwarzarbeit

Beitrag mit Bild

Schwarzarbeit ist ein Problem, das schwerwiegenden Schaden anrichtet – nicht nur bei Arbeitsbedingungen, sondern auch beim fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen und den öffentlichen Haushalten.

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben die Einrichtung einer Plattform gebilligt, mit der Schwarzarbeit auf europäischer Ebene besser bekämpft werden kann.

Die EU-Kommission hatte 2014 die Einrichtung der Plattform vorgeschlagen, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Verhinderung von nicht angemeldeter Arbeit zu verbessern. Außerdem sollen durch den Erfahrungsaustausch der Untersuchungsbehörden Leitlinien entwickelt werden, die Schwarzarbeit effektiver verhindern helfen. Die Plattform ermöglicht eine effektivere Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden wie etwa Arbeitsagenturen, Steuerbehörden und Sozialämtern. Beteiligt sind zudem Sozialpartner wie Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter.

Bessere Bekämpfung der Schwarzarbeit

„Es gehört zu den Prioritäten der Kommission, einen umfassenden und fairen Binnenmarkt zu schaffen. In dem Zusammenhang haben wir gestern eine Reform der Entsenderichtlinie vorgelegt und erklären heute unsere Entschlossenheit, Schwarzarbeit zu bekämpfen“, begrüßte Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, die Entscheidung von Rat und Europäischem Parlament.

(EU-Aktuell vom 09.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


19.05.2026

Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Das OLG Frankfurt/M. entschied, dass ein per WhatsApp übermitteltes Angebot zum Aktienrückkauf nach 31 Tagen nicht mehr wirksam angenommen werden konnte.

weiterlesen
Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Meldung

©fotogestoeber/fotolia.com


19.05.2026

BFH verschärft Nachweis fürs häusliche Arbeitszimmer

Der BFH hat klargestellt, dass Arbeitszimmerkosten nur abziehbar sind, wenn sie einzeln, getrennt und zeitnah aufgezeichnet werden.

weiterlesen
BFH verschärft Nachweis fürs häusliche Arbeitszimmer

Meldung

sdecoret/123rf.com


18.05.2026

Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht