12.08.2019

Meldung, Steuerrecht

Pläne zur Reform der Unternehmensbesteuerung

Beitrag mit Bild

©Piccolo/fotolia.com

Die Bundesregierung prüft das Unternehmensteuerrecht laufend auf Anpassungsbedarf an veränderte Rahmenbedingungen, insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen. Dies betont sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Unternehmensbesteuerung.

Die Große Koalition streitet seit Verabschiedung der US-Steuerreform über eine mögliche Antwort der Bundesrepublik Deutschland. Teile der Unionsfraktion haben ein Impulspapier zur Reform der Unternehmensbesteuerung beschlossen, was seitens des Koalitionspartners SPD zurückgewiesen wurde. Auch der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier machte Vorschläge, die Unternehmensteuern zu senken. Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz hat diese Pläne allerdings abgelehnt. Stattdessen hat er eigene Vorschläge für Steuerentlastungen von Personengesellschaften angekündigt und zwischenzeitlich einmal die Erhöhung des Spitzensteuersatzes in der Einkommensteuer vorgeschlagen. Diesen erhöhten Spitzensteuersatzes müssten Gesellschafter von Personengesellschaften ebenfalls zahlen.

Faire Bedingungen für Unternehmen

In der Antwort (19/11295) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt die Bundesregierung nun, sie wolle für Unternehmen wachstumsfreundliche und faire steuerliche Rahmenbedingungen nachhaltig sicherstellen. So setze die Bundesregierung derzeit u. a. eine erste wichtige Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit mit der Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung um. Darüber hinaus überprüfe die Bundesregierung das Unternehmensteuerrecht laufend auf Anpassungsbedarf an veränderte Rahmenbedingungen, insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen.

Unternehmensbesteuerung: Entbürokratisierung im Blick

Auf die Frage, ob die Bundesregierung eine Reduktion der Erklärungspflichten sowie Aufbewahrungsfristen zur Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer plant, und wenn ja, bei welchen Angaben ein Verzicht oder eine Reduktion der Meldepflicht in Betracht kommt, erklärt die Bundesregierung, dass sie derzeit mögliche gesetzliche Maßnahmen erörtere und Gespräche zwischen den Ressorts geführt werden. Der regierungsinterne Abstimmungsprozess sei aber noch nicht abgeschlossen.

(Dt. Bundestag, hib vom 08.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Nadine Rettenmaier


28.11.2025

Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Mit Urteil vom 11.11.2025 (C-19/23) hat der EuGH Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie (MiLoRL) für nichtig erklärt. Es stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die in Deutschland jüngst beschlossenen Mindestlohnerhöhungen zum 01.01.2026 (13,90 €) und zum 01.01.2027 (14,60 €) hat.

weiterlesen
Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Meldung

©kebox/fotolia.com


28.11.2025

Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Wer Hinweise auf rechtswidriges Verhalten ignoriert oder nicht nachhakt, läuft Gefahr, persönlich in die Haftung zu geraten, bestätigt das OLG Frankfurt.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Meldung

©animaflora/fotolia.com


28.11.2025

Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Der BFH hat eine praxisrelevante Frage zur Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten beim Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen beantwortet.

weiterlesen
Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank