12.08.2019

Meldung, Steuerrecht

Pläne zur Reform der Unternehmensbesteuerung

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Die Bundesregierung prüft das Unternehmensteuerrecht laufend auf Anpassungsbedarf an veränderte Rahmenbedingungen, insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen. Dies betont sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Unternehmensbesteuerung.

Die Große Koalition streitet seit Verabschiedung der US-Steuerreform über eine mögliche Antwort der Bundesrepublik Deutschland. Teile der Unionsfraktion haben ein Impulspapier zur Reform der Unternehmensbesteuerung beschlossen, was seitens des Koalitionspartners SPD zurückgewiesen wurde. Auch der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier machte Vorschläge, die Unternehmensteuern zu senken. Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz hat diese Pläne allerdings abgelehnt. Stattdessen hat er eigene Vorschläge für Steuerentlastungen von Personengesellschaften angekündigt und zwischenzeitlich einmal die Erhöhung des Spitzensteuersatzes in der Einkommensteuer vorgeschlagen. Diesen erhöhten Spitzensteuersatzes müssten Gesellschafter von Personengesellschaften ebenfalls zahlen.

Faire Bedingungen für Unternehmen

In der Antwort (19/11295) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt die Bundesregierung nun, sie wolle für Unternehmen wachstumsfreundliche und faire steuerliche Rahmenbedingungen nachhaltig sicherstellen. So setze die Bundesregierung derzeit u. a. eine erste wichtige Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit mit der Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung um. Darüber hinaus überprüfe die Bundesregierung das Unternehmensteuerrecht laufend auf Anpassungsbedarf an veränderte Rahmenbedingungen, insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen.

Unternehmensbesteuerung: Entbürokratisierung im Blick

Auf die Frage, ob die Bundesregierung eine Reduktion der Erklärungspflichten sowie Aufbewahrungsfristen zur Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer plant, und wenn ja, bei welchen Angaben ein Verzicht oder eine Reduktion der Meldepflicht in Betracht kommt, erklärt die Bundesregierung, dass sie derzeit mögliche gesetzliche Maßnahmen erörtere und Gespräche zwischen den Ressorts geführt werden. Der regierungsinterne Abstimmungsprozess sei aber noch nicht abgeschlossen.

(Dt. Bundestag, hib vom 08.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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