12.08.2019

Meldung, Steuerrecht

Pläne zur Reform der Unternehmensbesteuerung

Beitrag mit Bild

©Piccolo/fotolia.com

Die Bundesregierung prüft das Unternehmensteuerrecht laufend auf Anpassungsbedarf an veränderte Rahmenbedingungen, insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen. Dies betont sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Unternehmensbesteuerung.

Die Große Koalition streitet seit Verabschiedung der US-Steuerreform über eine mögliche Antwort der Bundesrepublik Deutschland. Teile der Unionsfraktion haben ein Impulspapier zur Reform der Unternehmensbesteuerung beschlossen, was seitens des Koalitionspartners SPD zurückgewiesen wurde. Auch der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier machte Vorschläge, die Unternehmensteuern zu senken. Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz hat diese Pläne allerdings abgelehnt. Stattdessen hat er eigene Vorschläge für Steuerentlastungen von Personengesellschaften angekündigt und zwischenzeitlich einmal die Erhöhung des Spitzensteuersatzes in der Einkommensteuer vorgeschlagen. Diesen erhöhten Spitzensteuersatzes müssten Gesellschafter von Personengesellschaften ebenfalls zahlen.

Faire Bedingungen für Unternehmen

In der Antwort (19/11295) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt die Bundesregierung nun, sie wolle für Unternehmen wachstumsfreundliche und faire steuerliche Rahmenbedingungen nachhaltig sicherstellen. So setze die Bundesregierung derzeit u. a. eine erste wichtige Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit mit der Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung um. Darüber hinaus überprüfe die Bundesregierung das Unternehmensteuerrecht laufend auf Anpassungsbedarf an veränderte Rahmenbedingungen, insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen.

Unternehmensbesteuerung: Entbürokratisierung im Blick

Auf die Frage, ob die Bundesregierung eine Reduktion der Erklärungspflichten sowie Aufbewahrungsfristen zur Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer plant, und wenn ja, bei welchen Angaben ein Verzicht oder eine Reduktion der Meldepflicht in Betracht kommt, erklärt die Bundesregierung, dass sie derzeit mögliche gesetzliche Maßnahmen erörtere und Gespräche zwischen den Ressorts geführt werden. Der regierungsinterne Abstimmungsprozess sei aber noch nicht abgeschlossen.

(Dt. Bundestag, hib vom 08.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)