• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Photovoltaikanlage führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb

04.05.2017

Meldung, Steuerrecht

Photovoltaikanlage führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb

Beitrag mit Bild

© diyanadimitrova/fotolia.com

Betrieb und Verkauf einer Photovoltaikanlage führen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem aktuellen Streitfall.

Der Kläger war im Streitjahr 2012 zu einem Drittel Gesellschafter einer 2006 gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die eine Photovoltaikanlage betrieb. Den produzierten Strom speiste diese in das Stromnetz eines Energieversorgers ein. Die  Gesellschaft bürgerlichen Rechts verkaufte die Photovoltaikanlage 2012. Sie erzielte hierbei einen Gewinn von 92.660,88 Euro. Auf den Kläger entfielen ein Drittel des Veräußerungsgewinns in Höhe von 30.886,96 Euro sowie die anteiligen laufenden Kosten und Sonderbetriebsausgaben in Höhe von -4.397,82 Euro.

Streit mit dem Finanzamt

Das Finanzamt berücksichtigte den Gewinn bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Der Kläger war der Ansicht, er erziele Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und die Veräußerung der Photovoltaikanlage führe zu sonstigen Einkünften.

Kein Erfolg vor dem Finanzgericht

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied mit Urteil vom 05.04.2017 (4 K 3005/14), dass Betrieb und Verkauf einer Photovoltaikanlage zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts habe eine selbstständige nachhaltige Betätigung mit der Absicht unternommen, Gewinn zu erzielen, und sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. Ihre Betätigung überschreite den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung. Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr setze voraus, dass die Tätigkeit gegen Entgelt am Markt erbracht und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird, so im Streitfall mit der Einspeisung des Stroms in das Stromnetz eines Energieversorgers gegen Entgelt. Die Tätigkeit für einen bestimmten Vertragspartner reiche aus. Das Entgelt hierfür könne erfolgsabhängig bestimmt werden.

Verbrauchereigenschaft für steuerliche Beurteilung irrelevant

Produziere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Strom und verkaufe diesen an einen Abnehmer, überschreite diese Tätigkeit den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Es werde nicht die Photovoltaikanlage an den Netzbetreiber vermietet. Dem stehe nicht entgegen, dass der Abnehmer des Stroms die jeweils abzunehmende Menge des produzierten Stroms mittels eines in die Photovoltaikanlage eingebauten Moduls steuern könne. Entgegen der Ansicht des Klägers komme es auf baurechtliche, zivilrechtliche oder arbeitsrechtliche Erwägungen, insbesondere die arbeitsrechtliche Rechtsprechung zur sog. „Scheinselbstständigkeit“, für die steuerliche Behandlung nicht an. Daher könne u.a. dahin gestellt bleiben, ob der Kläger zivilrechtlich „Verbraucher“ sei. Die steuerliche Behandlung richte sich nach dem Einkommensteuergesetz und der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

(FG Baden-Württemberg, PM vom 03.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


22.05.2025

Zollamt-Zuständigkeit nach Unternehmensverschmelzung geklärt

Wer Steuerentlastung nach dem Strom- oder Energiesteuergesetz beantragen will, sollte genau wissen, welches Hauptzollamt zuständig ist.

weiterlesen
Zollamt-Zuständigkeit nach Unternehmensverschmelzung geklärt

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


22.05.2025

Gewerbesteuer und Grundstückshandel: BFH erlaubt Ausnahme

Verkäufe im sechsten Jahr können trotz dieser Menge unschädlich sein, wenn keine Verkaufsabsicht und besondere Umstände vorliegen.

weiterlesen
Gewerbesteuer und Grundstückshandel: BFH erlaubt Ausnahme

Steuerboard

Maximilian Steger


21.05.2025

Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung nach § 15 Abs. 6 AStG – BFH schafft Klarheit und Erleichterungen für ausländische Stiftungen und Trusts

Familienstiftungen spielen bei der Nachfolgeplanung eine zentrale Rolle. Dabei wird regelmäßig die Errichtung einer Familienstiftung im Ausland erwogen, in steuerlicher Hinsicht aber oft durch die sog. Zurechnungsbesteuerung des § 15 AStG verhindert.

weiterlesen
Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung nach § 15 Abs. 6 AStG – BFH schafft Klarheit und Erleichterungen für ausländische Stiftungen und Trusts

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank