• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Phishing: Bank haftet nicht bei Leichtsinn im Netz

25.03.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Phishing: Bank haftet nicht bei Leichtsinn im Netz

Ein Verkäufer wird auf Kleinanzeigen.de Opfer eines Phishing-Betrugs und verliert über 2.400 Euro. Obwohl er die Rückbuchung von seiner Bank fordert, weist das Amtsgericht München seine Klage ab. Der Grund: grob fahrlässiges Verhalten im Umgang mit sensiblen Daten.

Beitrag mit Bild

© tashka2000/fotolia.com

Der Kläger bot Anfang August 2023 einen Gegenstand über Kleinanzeigen.de an. Ein vermeintlicher Kaufinteressent kontaktierte ihn und leitete ihn auf eine gefälschte Website weiter. Dort gab der Kläger seine Kreditkartendaten ein. Am 02.08.2023 erhielt er eine mobileTAN auf sein Handy – kurz darauf registrierte der Täter ein neues Gerät bei der Bank des Klägers. Zwei Abbuchungen über insgesamt 2.407,25 Euro folgten am selben Tag. Trotz sofortiger Kartensperrung und Rückbuchungsforderung verweigerte die Bank eine Erstattung. Der Kläger erhob daraufhin Klage vor dem Amtsgericht München.

Das Urteil: Grobe Fahrlässigkeit des Klägers

Das Amtsgericht München wies die Klage mit Urteil vom 21.01.2025 (222 C 15098/24) ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Kläger grob fahrlässig gehandelt habe. Die Eingabe sensibler Daten auf einer Phishing-Seite stelle eine schwerwiegende Sorgfaltspflichtverletzung dar.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Kläger die per SMS erhaltene mobileTAN zur Freigabe eines neuen Geräts auf der Phishing-Seite eingegeben hatte. Auch wenn sich der Kläger daran nicht erinnern könne, sei dies die einzig plausible Erklärung dafür, wie die TAN in die Hände des Täters gelangte. Die Bank treffe daher keine Pflicht zur Rückerstattung.

Entscheidende Überlegung: Verhalten eines verständigen Nutzers

Besonders betonte das Gericht, dass von einem durchschnittlich verständigen Internetnutzer erwartet werden könne, grundlegende Sicherheitsregeln im Online-Zahlungsverkehr zu kennen – insbesondere, dass TANs niemals an Dritte weitergegeben werden dürfen. Als Verkäufer habe der Kläger auch keinen Grund gehabt, eine Zahlung zu autorisieren – dies widerspreche dem üblichen Ablauf bei Online-Verkäufen.


AG München vom 24.03.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

saiarlawka/123rf.com


10.04.2026

EFRAG prüft neues KPI-Reporting für KMU

EFRAG hat einen Berichtsentwurf zur möglichen Einführung eines freiwilligen, KPI-basierten Berichtsformats für KMU veröffentlicht.

weiterlesen
EFRAG prüft neues KPI-Reporting für KMU

Meldung

pitinan/123.rf.com


10.04.2026

HR-Abteilungen nutzen KI – Skalierung bleibt Herausforderung

HR-Abteilungen nutzen KI bereits stark, allerdings müssen jetzt Kompetenzen, Prozesse und Wirkungen konsequent ausgebaut werden.

weiterlesen
HR-Abteilungen nutzen KI – Skalierung bleibt Herausforderung

Meldung

©VRD/fotolia.com


09.04.2026

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Ungewisse Rückbauansprüche dürfen beim Vermieter bilanziell erst bei gesichertem Entstehen aktiviert werden, entschied der BFH.

weiterlesen
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)