• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG

21.04.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG

Der Bankenfachausschuss des IDW hat den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG (IDW EPS 526 (03.2023)) verabschiedet.

Beitrag mit Bild

©fotomek/fotolia.com

Der Abschlussprüfer prüft gemäß § 29 KWG i.V.m. den Vorgaben der PrüfbV die wirtschaftlichen Verhältnisse eines beaufsichtigten Instituts, stellt fest, ob die Einhaltung einer Vielzahl von regulatorischen Anforderungen durch das Institut erfüllt wurde, und berichtet hierüber im Prüfungsbericht.

Grundsätze für Abschlussprüfer

IDW EPS 526 (03.2023) stellt dar, nach welchen Grundsätzen Abschlussprüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit den vorstehenden Pflichten nachkommen. Insoweit legt er die besondere Vorgehensweise bei der Erfüllung der Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG dar und verdeutlicht die Relevanz entsprechender Tätigkeiten von Abschlussprüfern, insbesondere für die Aufsicht sowie die gesetzlichen Vertreter und das Aufsichtsorgan des Instituts.

Der Entwurf ist auf der Website des IDW unter IDW Verlautbarungen – Entwürfe verfügbar. Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 31.07.2023 abgegeben werden.


IDW vom 20.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


05.03.2026

„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Sammelbezeichnungen wie „Mixpalette“ auf Rechnungen genügen nicht, wenn sie keine klare Identifizierung der gelieferten Waren ermöglichen.

weiterlesen
„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Steuerboard

Caroline Ruschen


04.03.2026

Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt.

weiterlesen
Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)