• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG

21.04.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG

Der Bankenfachausschuss des IDW hat den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG (IDW EPS 526 (03.2023)) verabschiedet.

Beitrag mit Bild

©fotomek/fotolia.com

Der Abschlussprüfer prüft gemäß § 29 KWG i.V.m. den Vorgaben der PrüfbV die wirtschaftlichen Verhältnisse eines beaufsichtigten Instituts, stellt fest, ob die Einhaltung einer Vielzahl von regulatorischen Anforderungen durch das Institut erfüllt wurde, und berichtet hierüber im Prüfungsbericht.

Grundsätze für Abschlussprüfer

IDW EPS 526 (03.2023) stellt dar, nach welchen Grundsätzen Abschlussprüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit den vorstehenden Pflichten nachkommen. Insoweit legt er die besondere Vorgehensweise bei der Erfüllung der Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG dar und verdeutlicht die Relevanz entsprechender Tätigkeiten von Abschlussprüfern, insbesondere für die Aufsicht sowie die gesetzlichen Vertreter und das Aufsichtsorgan des Instituts.

Der Entwurf ist auf der Website des IDW unter IDW Verlautbarungen – Entwürfe verfügbar. Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 31.07.2023 abgegeben werden.


IDW vom 20.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)