• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG

21.04.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG

Der Bankenfachausschuss des IDW hat den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG (IDW EPS 526 (03.2023)) verabschiedet.

Beitrag mit Bild

©fotomek/fotolia.com

Der Abschlussprüfer prüft gemäß § 29 KWG i.V.m. den Vorgaben der PrüfbV die wirtschaftlichen Verhältnisse eines beaufsichtigten Instituts, stellt fest, ob die Einhaltung einer Vielzahl von regulatorischen Anforderungen durch das Institut erfüllt wurde, und berichtet hierüber im Prüfungsbericht.

Grundsätze für Abschlussprüfer

IDW EPS 526 (03.2023) stellt dar, nach welchen Grundsätzen Abschlussprüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit den vorstehenden Pflichten nachkommen. Insoweit legt er die besondere Vorgehensweise bei der Erfüllung der Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG dar und verdeutlicht die Relevanz entsprechender Tätigkeiten von Abschlussprüfern, insbesondere für die Aufsicht sowie die gesetzlichen Vertreter und das Aufsichtsorgan des Instituts.

Der Entwurf ist auf der Website des IDW unter IDW Verlautbarungen – Entwürfe verfügbar. Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 31.07.2023 abgegeben werden.


IDW vom 20.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Kurt Kleemann/fotolia.com


12.10.2026

EU treibt gemeinsame Kapitalmarktaufsicht voran

Die EU will Kapitalmärkte vereinheitlichen, Bürokratie abbauen und private Ersparnisse stärker für Investitionen nutzen.

weiterlesen
EU treibt gemeinsame Kapitalmarktaufsicht voran

Meldung

©adrian_ilie825/fotolia.com


12.10.2026

Fachkräftemangel wird zum Qualitätsrisiko im Accounting

Das Rechnungswesen steht vor einem grundlegenden Wandel. Fachkräftemangel und steigende Anforderungen werden zunehmend zum Risiko.

weiterlesen
Fachkräftemangel wird zum Qualitätsrisiko im Accounting

Meldung

©estations/fotolia.com


09.10.2026

Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Bis Ende 2035 sollen E-Fahrzeuge privilegiert bleiben, während zusätzliche Überprüfungen künftig entfallen werden.

weiterlesen
Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht