• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG

21.04.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG

Der Bankenfachausschuss des IDW hat den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG (IDW EPS 526 (03.2023)) verabschiedet.

Beitrag mit Bild

©fotomek/fotolia.com

Der Abschlussprüfer prüft gemäß § 29 KWG i.V.m. den Vorgaben der PrüfbV die wirtschaftlichen Verhältnisse eines beaufsichtigten Instituts, stellt fest, ob die Einhaltung einer Vielzahl von regulatorischen Anforderungen durch das Institut erfüllt wurde, und berichtet hierüber im Prüfungsbericht.

Grundsätze für Abschlussprüfer

IDW EPS 526 (03.2023) stellt dar, nach welchen Grundsätzen Abschlussprüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit den vorstehenden Pflichten nachkommen. Insoweit legt er die besondere Vorgehensweise bei der Erfüllung der Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG dar und verdeutlicht die Relevanz entsprechender Tätigkeiten von Abschlussprüfern, insbesondere für die Aufsicht sowie die gesetzlichen Vertreter und das Aufsichtsorgan des Instituts.

Der Entwurf ist auf der Website des IDW unter IDW Verlautbarungen – Entwürfe verfügbar. Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 31.07.2023 abgegeben werden.


IDW vom 20.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Cecily Zöllner


09.06.2026

Die steuerpflichtige Bereicherung bei freigebiger Zuwendung eines nachrangigen Nießbrauchsrechts

Die lebzeitige Übertragung von Immobilien unter Nießbrauchsvorbehalt gehört zu den klassischen Instrumenten der Nachfolgeplanung.

weiterlesen
Die steuerpflichtige Bereicherung bei freigebiger Zuwendung eines nachrangigen Nießbrauchsrechts

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


09.06.2026

Steuergerechtigkeit und wie sie wahrgenommen wird

Fehlwahrnehmungen über Steuerlasten und Steuerkomplexität beeinflussen das Gerechtigkeitsempfinden und das Vertrauen in den Staat.

weiterlesen
Steuergerechtigkeit und wie sie wahrgenommen wird

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


09.06.2026

Hitze treibt Beschäftigte in den Krankenstand

Hitzewellen erhöhen Krankmeldungen, Gesundheitsbelastungen und die Kosten für Arbeitsausfälle deutlich, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
Hitze treibt Beschäftigte in den Krankenstand
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht