• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Pfändungsschutz für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen

24.08.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Pfändungsschutz für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen

Beitrag mit Bild

©WellnhoferDesigns/fotolia.com

Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen, entschied das BAG in einem aktuellen Streitfall.

Die Klägerin arbeitet bei der Beklagten, die Sozialstationen betreibt, als Hauspflegerin. Nach einem zwischenzeitlich aufgehobenen Insolvenzverfahren befand sich die Klägerin in der sog. Wohlverhaltensphase, in der sie ihre pfändbare Vergütung an einen Treuhänder abgetreten hatte. Im Zeitraum Mai 2015 bis März 2016 führte die Beklagte von der jeweiligen Nettovergütung der Klägerin den sich aus ihrer Sicht ergebenden pfändbaren Teil der Vergütung an den Treuhänder ab. Dabei berücksichtigte sie auch die an die Klägerin gezahlten tarifvertraglichen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Samstags- und Vorfestarbeit als pfändbar. Die Klägerin sah diese Zuschläge als unpfändbare Erschwerniszulagen i. S. v. § 850a Nr. 3 ZPO an.

Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit stehen unter besonderem Schutz

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23.08.2017 (10 AZR 859/16) klargestellt, dass Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Erschwerniszulagen i. S. v. § 850a Nr. 3 ZPO und deshalb unpfändbar sind. Der Gesetzgeber hat in § 6 Abs. 5 ArbZG die Ausgleichspflichtigkeit von Nachtarbeit geregelt, die von ihm als besonders erschwerend bewertet wurde. Sonntage und gesetzliche Feiertage stehen kraft Verfassung unter besonderem Schutz. § 9 Abs. 1 ArbZG ordnet an diesen Tagen ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot an. Damit geht der Gesetzgeber auch hier von einer Erschwernis aus, wenn an diesen Tagen dennoch gearbeitet wird.

Kein Schutz bei Schicht-, Samstags- und Vorfestarbeit

Eine entsprechende gesetzgeberische Wertung gibt es für Schicht-, Samstags- und Vorfestarbeit hingegen nicht. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Sonderregelung des § 850a ZPO zwar dem Schuldnerschutz dient und diesem einen größeren Teil seines Nettoeinkommens als unpfändbar belassen will. Angesichts der ebenso in den Blick zu nehmenden Gläubigerinteressen bedarf die in § 850a Nr. 3 ZPO geregelte Unpfändbarkeit von Erschwerniszulagen aber einer sachlichen Begrenzung. Der Senat konnte nicht abschließend entscheiden, da zur genauen Höhe der zu Unrecht an den Treuhänder abgeführten Vergütung eine weitere Sachaufklärung erforderlich ist.

(BAG, PM vom 23.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


11.06.2026

§ 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Anwendung auf gewerblich geprägte Personengesellschaften – Neue Entwicklung in der Verwaltungspraxis

Die Diskussion um § 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG hat in jüngerer Zeit an praktischer Relevanz gewonnen. Hintergrund ist, dass Finanzämter vermehrt die Auffassung vertreten, das Verlustverrechnungsverbot erfasse negative Einkünfte aus Drittstaatenbetriebsstätten auch dann, wenn diese einer gewerblich geprägten Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG zuzurechnen sind.

weiterlesen
§ 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Anwendung auf gewerblich geprägte Personengesellschaften – Neue Entwicklung in der Verwaltungspraxis

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


11.06.2026

BFH kippt Steuer auf fiktive Zinsen beim Immobilienverkauf

Zinslose Raten beim privaten Immobilienverkauf führen grundsätzlich nicht zu steuerpflichtigen fiktiven Zinsen, so der BFH.

weiterlesen
BFH kippt Steuer auf fiktive Zinsen beim Immobilienverkauf

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


11.06.2026

Steuerstatistik: Immer mehr Menschen rutschen in den Spitzensteuersatz

Die Steuerstatistik verdeutlicht, dass die Einkommensteuer maßgeblich von Steuerpflichtigen mit höheren Einkommen getragen wird.

weiterlesen
Steuerstatistik: Immer mehr Menschen rutschen in den Spitzensteuersatz
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht