• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Pfändungsschutz für eine arbeitsrechtliche Abfindung

02.12.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Pfändungsschutz für eine arbeitsrechtliche Abfindung

Das AG Dortmund hat sich mit dem Pfändungsschutz für eine arbeitsrechtliche Abfindung im Insolvenzverfahren beschäftigt. Nach dem Urteil kann der Schuldnerin eine solche Summe belassen werden, die sie während eines angemessenen Zeitraums für ihren notwendigen Unterhalt und den ihrer unterhaltsberechtigten Personen bedarf.

Beitrag mit Bild

©Butch/fotolia.com

Über das Vermögen der Schuldnerin wurde durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 22.04.2015 das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Der Insolvenzverwalter hat das pfändbare Arbeitseinkommen zur Insolvenzmasse zu ziehen. Die Schuldnerin hat von dem Drittschuldner eine Abfindung in Höhe von 8.800,00 Euro erhalten. Sie beantragte mit Schreiben vom 21.12.2020, ihr von der Abfindung einen Betrag in Höhe von 6.062,00 Euro einmalig freizugeben. Zur Begründung trägt die Schuldnerin vor, nur über unzureichende Einkünfte zu verfügen.

Pfändungsschutz greift teilweise für Abfindung

Das Amtsgericht Dortmund hat dem Antrag der Schuldnerin mit Beschluss vom 19.03.2021 (254 IK 39/15) teilweise stattgegeben. Es führt aus, dass, wenn eine nicht wiederkehrend zahlbare Vergütung für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste in den Insolvenzbeschlag fällt, der Schuldnerin so viel belassen werden kann, wie sie während eines angemessenen Zeitraums für ihren notwendigen Unterhalt und den ihrer unterhaltsberechtigten Personen bedarf.


vzbv vom 01.12.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

Der Betrieb


01.08.2025

Ein-Personen-Haushalt: BFH kippt strenge Auslegung

Der BFH kippt eine bislang restriktive Auslegung der Finanzverwaltung und erweitert die Möglichkeiten des Werbungskostenabzugs bei doppelter Haushaltsführung.

weiterlesen
Ein-Personen-Haushalt: BFH kippt strenge Auslegung

Meldung

Der Betrieb


01.08.2025

EU-Kommission legt zur KMU-Entlastung den VSME vor

Der VSME bietet eine pragmatische Lösung für mehr Transparenz ohne Berichtspflicht. Er soll KMU entlasten und ihnen gleichzeitig den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtern.

weiterlesen
EU-Kommission legt zur KMU-Entlastung den VSME vor

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


31.07.2025

BFH: Billigkeitsverfahren vor dem EuGH

Der BFH fragt den EuGH, ob der gute Glaube des Steuerpflichtigen schon im Steuerfestsetzungsverfahren geschützt werden muss und nicht erst später im Billigkeitsverfahren.

weiterlesen
BFH: Billigkeitsverfahren vor dem EuGH

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank