• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich wird gesetzlich verankert

09.06.2017

Meldung, Steuerrecht

Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich wird gesetzlich verankert

Beitrag mit Bild

©M.Schuppich/fotolia.com

Für jene Steuerpflichtige, die durch eine befristete Nebentätigkeit ein höheres Einkommen als im Hauptberuf haben, gibt es Änderungen beim Lohnsteuereinbehalt. Das hat der Bundesrat Ende voriger Woche beschlossen.

Die neue Regelung geht auf eine Initiative Baden-Württembergs zurück, die Finanzministerin Edith Sitzmann eingebracht hatte. „Die Änderung bringt allen rechtliche und planerische Sicherheit, die beispielweise auf Wein- oder Volksfesten die Gäste bedienen und dort einen Knochenjob machen“, erklärte die Ministerin. „Denn sie macht es möglich, dass für die befristete Nebentätigkeit direkt ein fairer Nettolohn auf dem Konto landet, nicht erst im Nachhinein.“

Was ist neu?

Dank des sogenannten permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs kann ein kurzfristig hoher Lohn auf einen längeren Zeitraum umgelegt werden, was zu einem geringeren Lohnsteuerabzug führt. Bislang gilt der permanente Lohnsteuer-Jahresausgleich nur aufgrund einer jährlich verlängerten Verwaltungsregelung. Ohne diese Regelung würde ein Verdienst aus einer befristeten Tätigkeit, der nach Steuerklasse VI zu versteuern ist, auf das gesamte Jahr hochgerechnet. Die Lohnsteuer würde entsprechend einbehalten. „Der permanente Lohnsteuer-Jahresausgleich mag eine kleine gesetzliche Änderung sein“, stellte Sitzmann fest. „Für die Servicekräfte bei Wein- oder Volksfesten bringt er handfeste und vor allem finanziell spürbare Erleichterungen mit sich.“

Wer ist betroffen?

Für das Beispiel einer Servicekraft, die sich für ein Wein- oder Volksfest bei ihrer regulären Beschäftigung Urlaub nimmt und mit ihrer Nebentätigkeit innerhalb eines Monats 5.000 Euro verdient, bedeutet das: Ohne den permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich zahlt sie Lohnsteuer, als würde sie jeden Monat 5.000 Euro und damit 60.000 Euro im Jahr verdienen. Für das Einkommen vom Wein- oder Volksfest würden zunächst 1.542 Euro Steuern einbehalten. Ein Ausgleich könnte erst nachträglich mit der Steuererklärung erfolgen. Mit dem permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich kann der einmalig erzielte hohe Lohn auf mehrere Monate umgelegt werden. Mit 685 Euro würden deutlich weniger Steuern einbehalten. Der Weg, bis zum Folgejahr zu warten und über die Steuererklärung die darüber hinaus gezahlten Steuern zurückfordern zu müssen, entfiele.

Zum Hintergrund

Die Anwendung des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs, über die der Bundesrat zusammen mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften entschieden hat, ist auf eine genau definierte Zielgruppe beschränkt: auf Beschäftigte,

  • deren Beschäftigungsverhältnis nicht längerfristig besteht,
  • die neben der Neben- einer Hauptbeschäftigung nachgehen,
  • deren zeitlich befristete Tätigkeit maximal 24 aufeinander folgende Arbeitstage dauert und
  • deren Einkommen aus der Nebentätigkeit nach Steuerklasse VI besteuert wird.

(FinMin Baden-Württemberg, PM vom 06.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Sondem/fotolia.com


14.07.2025

Grünes Licht für den „Investitionsbooster“

Mit dem Investitionsbooster will die Bundesregierung neues Wachstum schaffen. Ein steuerliches Investitionssofortprogramm soll die Wirtschaft ankurbeln.

weiterlesen
Grünes Licht für den „Investitionsbooster“

Meldung

©sdecoret/fotolia.com


14.07.2025

Bundesrat fordert Anpassungen des Betriebsverfassungsgesetzes

Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren durch die fortschreitende Digitalisierung so verändert, dass das Betriebsverfassungsgesetz reformiert werden muss.

weiterlesen
Bundesrat fordert Anpassungen des Betriebsverfassungsgesetzes

Meldung

©vege/fotolia.com


11.07.2025

Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Der neue Gesetzentwurf bringt Verbraucherrechte ins digitale Zeitalter: Einfacher Widerruf, klarere Informationen und weniger Papierkram stehen im Mittelpunkt.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank