• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Per Fax eingereichte Schriftsätze wahren keine Fristen mehr

18.08.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Per Fax eingereichte Schriftsätze wahren keine Fristen mehr

Das OLG Frankfurt am Main hat die per Fax eingereichte sofortige Beschwerde eines mit einem Zwangsgeld belegten Schuldners als unzulässig verworfen.

Beitrag mit Bild

©cienpies/123rf.com

Seit dem 01.01.2022 müssen Anwälte ihre Anträge und Schreiben an die Gerichte elektronisch übermitteln. Per Fax eingereichte Schriftsätze wahren keine Fristen mehr. Dies gilt unabhängig davon, ob für das Verfahren Anwaltszwang herrscht oder nicht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit Beschluss vom 27.07.2022 (26 W 4/22) die per Fax eingereichte sofortige Beschwerde eines mit einem Zwangsgeld belegten Schuldners als unzulässig verworfen.

Anwaltsschriftsatz per Fax und Brief eingereicht

Der Beschwerdeführer war vom Landgericht Frankfurt am Main verurteilt worden, den Erben einer ungeteilten Erbengemeinschaft Auskunft zu erteilen. Da er dieser Verpflichtung nicht nachgekommen war, beantragte die Beschwerdegegnerin die Festsetzung eines Zwangsgeldes. Das Landgericht verhängte daraufhin ein Zwangsgeld i. H. v. 1.000 Euro. Mit per Fax und Brief eingereichtem Anwaltsschriftsatz erhob der Beschwerdeführer hiergegen sofortige Beschwerde.

Schriftsätze müssten elektronisch eingereicht werden

Das OLG Frankfurt am Main hat die sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen, da sie nicht fristgerecht eingelegt worden sei. „Die per Telefax und einfachem Brief eingelegte sofortige Beschwerde konnte diese Frist nicht wahren“, begründete das OLG die Entscheidung. Schriftsätze müssten elektronisch eingereicht werden (§ 130d ZPO). „Die Einreichung als elektronisches Dokument stellt eine Zulässigkeitsvoraussetzung da“, betont das OLG.

Dies gelte grundsätzlich für alle anwaltlichen Anträge und Erklärungen und damit auch im Zwangsvollstreckungsverfahren. Es komme nicht darauf an, ob für das Verfahren Anwaltszwang herrsche oder nicht.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.


OLG Frankfurt vom 17.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Meldung

artefacti/123rf.com


20.01.2026

Firmenname in Großbuchstaben: Handelsregister muss Schreibweise übernehmen

Eine Gesellschaft kann verlangen, dass ihr Firmenname im Handelsregister exakt in der von ihr verwendeten Großschreibung (Versalien) eingetragen wird.

weiterlesen
Firmenname in Großbuchstaben: Handelsregister muss Schreibweise übernehmen

Meldung

tashka2000/123rf.com


20.01.2026

Energiepreispauschale: Rückforderung trifft nicht Arbeitgeber

Eine zu Unrecht gewährte Energiepreispauschale muss das Finanzamt bei rechtmäßiger Auszahlung durch den Arbeitgeber vom Arbeitnehmer zurückfordern

weiterlesen
Energiepreispauschale: Rückforderung trifft nicht Arbeitgeber
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)