• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Pensionsversprechen: Niedrigzinsen schaden doppelt

12.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Pensionsversprechen: Niedrigzinsen schaden doppelt

Beitrag mit Bild

Ein Nachteil von Pensionszusagen liegt darin, dass die steuerlich zugelassene Rückstellung bei den derzeitigen Zinsen weit hinter dem tatsächlichen Wert der künftigen Belastung und dem handelsrechtlich vorgeschriebenen Wert zurückbleibt.

Geldanlagen werfen kaum noch Zinsen ab, weshalb Firmen viel mehr Geld als früher für ihre Pensionszusagen zurückstellen müssen. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) müssen Unternehmen deshalb insgesamt zwischen 20 und 25 Milliarden Euro Steuern zu viel zahlen – Geld, das ihnen für Investitionen fehlt.

Für die Pensionsversprechen deutscher Firmen sind die Minizinsen aus zwei Gründen schlecht: Zum einen verhageln die einst gemachten Zusagen die Bilanzen. Denn weil sie kaum noch Zinsen für ihr Geld bekommen, müssen die Firmen immer mehr einplanen, um ihren Pensionsverpflichtungen später nachkommen zu können. Tatsächlich, zeigt die IW-Studie, haben sich die Rückstellungen zwischen 2008 und 2014 von knapp 22.000 auf 37.000 Euro pro Kopf erhöht. Generell gilt: Sinkt der Zinssatz um einen Prozentpunkt, legen die Pensionsrückstellungen zwischen 14 und 17 Prozent zu.

Steuern auf fiktive Gewinne bremst Investitionen

Zum anderen erkennt der Fiskus diese Mehrbelastung der Firmen bislang nicht an: Das Steuerrecht geht weiterhin von deutlich höheren Zinsen auf die Geldanlagen aus. Im Ergebnis müssen die Firmen deshalb Steuern auf fiktive Gewinne zahlen. Die Firmen bekommen das Geld zwar später vom Fiskus zurück, doch in der aktuellen Situation ist der Zustand problematisch, erklärt IW-Steuerexperte Tobias Hentze: „Den Unternehmen fehlt es an Liquidität, weil sie zu viel Geld ans Finanzamt abführen müssen. Also schieben sie Investitionen auf oder verzichten ganz auf sie.“ Im schlimmsten Fall können Firmen zahlungsunfähig werden – während der Staat ein zinsloses Darlehn von ihnen bekommt.

Zwei Handlungsoptionen für die Politik

Für die Politik sieht der IW-Experte zwei Handlungsoptionen: Erstens sollte der Gesetzgeber den sog. handelsrechtlichen Zinssatz, der für die Höhe der Pensionsrückstellungen maßgeblich ist, anhand einer längeren Zeitspanne berechnen. Dadurch würden Niedrigzinsphasen nicht mehr so stark ins Gewicht fallen und die Firmen müssten weniger auf die hohe Kante legen. Zweitens sollte die Regierung den steuerrechtlichen Zinssatz reduzieren und damit an die Realität anpassen.

(IW Köln vom 01.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Doris Pöhlmann / Florian Nier


11.03.2026

Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell

Seit der Reform der Grundsteuer haben sich bereits zahlreiche Finanzgerichte mit den verschiedenen Grundsteuermodellen und deren verfassungsrechtlichen Aspekten auseinandergesetzt. Am Ende des vergangenen Jahres hatte sich nun auch der BFH zur kontrovers diskutierten Verfassungskonformität des Bundesmodells geäußert.

weiterlesen
Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell

Meldung

©estations/fotolia.com


11.03.2026

OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen dürfen nicht vergeben werden, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen.

weiterlesen
OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


11.03.2026

FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert

Das Urteil zeigt, dass Gerichte bei der Immobilienbewertung für erbschaftsteuerliche Zwecke stark auf tatsächlich am Markt erzielte Preise abstellen.

weiterlesen
FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)