• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Pensionsversprechen: Niedrigzinsen schaden doppelt

12.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Pensionsversprechen: Niedrigzinsen schaden doppelt

Beitrag mit Bild

Ein Nachteil von Pensionszusagen liegt darin, dass die steuerlich zugelassene Rückstellung bei den derzeitigen Zinsen weit hinter dem tatsächlichen Wert der künftigen Belastung und dem handelsrechtlich vorgeschriebenen Wert zurückbleibt.

Geldanlagen werfen kaum noch Zinsen ab, weshalb Firmen viel mehr Geld als früher für ihre Pensionszusagen zurückstellen müssen. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) müssen Unternehmen deshalb insgesamt zwischen 20 und 25 Milliarden Euro Steuern zu viel zahlen – Geld, das ihnen für Investitionen fehlt.

Für die Pensionsversprechen deutscher Firmen sind die Minizinsen aus zwei Gründen schlecht: Zum einen verhageln die einst gemachten Zusagen die Bilanzen. Denn weil sie kaum noch Zinsen für ihr Geld bekommen, müssen die Firmen immer mehr einplanen, um ihren Pensionsverpflichtungen später nachkommen zu können. Tatsächlich, zeigt die IW-Studie, haben sich die Rückstellungen zwischen 2008 und 2014 von knapp 22.000 auf 37.000 Euro pro Kopf erhöht. Generell gilt: Sinkt der Zinssatz um einen Prozentpunkt, legen die Pensionsrückstellungen zwischen 14 und 17 Prozent zu.

Steuern auf fiktive Gewinne bremst Investitionen

Zum anderen erkennt der Fiskus diese Mehrbelastung der Firmen bislang nicht an: Das Steuerrecht geht weiterhin von deutlich höheren Zinsen auf die Geldanlagen aus. Im Ergebnis müssen die Firmen deshalb Steuern auf fiktive Gewinne zahlen. Die Firmen bekommen das Geld zwar später vom Fiskus zurück, doch in der aktuellen Situation ist der Zustand problematisch, erklärt IW-Steuerexperte Tobias Hentze: „Den Unternehmen fehlt es an Liquidität, weil sie zu viel Geld ans Finanzamt abführen müssen. Also schieben sie Investitionen auf oder verzichten ganz auf sie.“ Im schlimmsten Fall können Firmen zahlungsunfähig werden – während der Staat ein zinsloses Darlehn von ihnen bekommt.

Zwei Handlungsoptionen für die Politik

Für die Politik sieht der IW-Experte zwei Handlungsoptionen: Erstens sollte der Gesetzgeber den sog. handelsrechtlichen Zinssatz, der für die Höhe der Pensionsrückstellungen maßgeblich ist, anhand einer längeren Zeitspanne berechnen. Dadurch würden Niedrigzinsphasen nicht mehr so stark ins Gewicht fallen und die Firmen müssten weniger auf die hohe Kante legen. Zweitens sollte die Regierung den steuerrechtlichen Zinssatz reduzieren und damit an die Realität anpassen.

(IW Köln vom 01.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Franziska Sontheim


28.04.2026

Anlaufhemmung für Schenkungsteuer und Werterhöhung von GmbH-Anteilen als Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG (BFH vom 27.08.2025 – II R 1/23)

In der Schenkungsteuerpraxis ist der Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 AO immer wieder streitentscheidend – insbesondere bei anzeigepflichtigen Vorgängen nach § 30 ErbStG, wenn das Finanzamt anschließend eine Steuererklärung nach § 31 ErbStG anfordert.

weiterlesen
Anlaufhemmung für Schenkungsteuer und Werterhöhung von GmbH-Anteilen als Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG (BFH vom 27.08.2025 – II R 1/23)

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


28.04.2026

EFRAG legt Arbeitsprogramm 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

EFRAG stellt die Weichen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026. Im Fokus stehen weniger neue Pflichten, sondern vor allem Vereinfachungen.

weiterlesen
EFRAG legt Arbeitsprogramm 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

Meldung

©Pixelot/fotolia.com


28.04.2026

Fristlose Kündigung: LAG verschärft Fristenrisiko für Arbeitgeber

Bei fristlosen Kündigungen darf die Zweiwochenfrist nicht wegen eines Integrationsamt-Verfahrens versäumt werden, entschied das LAG Stuttgart.

weiterlesen
Fristlose Kündigung: LAG verschärft Fristenrisiko für Arbeitgeber
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht