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08.06.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

„partners“ als Bezeichnung einer Anwalts-GmbH

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©Thomas Reimer/fotolia.com

Die Verwendung des englischen Begriffs „partners“ in der Firmenbezeichnung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist zulässig. Dies entschied der BGH in einem aktuellen Beschluss, der eine Rechtsanwalts-GmbH betrifft.

Die zuständige Rechtsanwaltskammer hatte beim Registergericht die Löschung der Firma beantragt, weil sie in der Verwendung des Wortes „partners“ für eine GmbH einen Verstoß gegen das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) sieht. Der Löschungsantrag und die gegen seine Abweisung gerichtete Beschwerde hatten ebenso wenig Erfolg wie die beim BGH eingelegte Rechtsbeschwerde (BGH Urteil vom 13.04.2021 – II ZB 13/20), informiert die Bundesrechtsanwaltskammer BRAK.

BGH zum englischen Wort „partners“

Die Namenszusätze „Partnerschaft“ oder „Partner“ sind nach § 2 I PartGG verpflichtend von Partnerschaftsgesellschaften zu führen. § 11 I PartGG erlaubt es nur Partnerschaften im Sinne des PartGG, diese Namenszusätze zu führen. Nach Ansicht des BGH ist jedoch nur die Verwendung exakt dieser Bezeichnungen beschränkt, nicht jedoch die Verwendung ähnlicher Bezeichnungen. Das englische Wort „partners“ dürfte als Rechtsformzusatz für eine Partnerschaftsgesellschaft nicht verwendet werden.

(BRAK vom 02.06.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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