• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • PartGmbB: Trend geht zur Beschränkung der Haftung

06.10.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

PartGmbB: Trend geht zur Beschränkung der Haftung

Beitrag mit Bild

©Jamrooferpix/fotolia.com

Seit Juli 2013 gilt das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Die PartGmbB bietet als neue Variante einer Partnerschaftsgesellschaft eine wettbewerbsfähige Alternative zur englischen LLP – und erfreut sich hierzulande großer Beliebtheit.

Die Schaffung dieser besonderen Gesellschaftsform ermöglicht es Anwältinnen und Anwälten, im Rahmen einer Partnerschaft die persönliche Haftung für Berufspflichtverletzungen auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken. Die Zahl der Kanzleien, die diese Gesellschaftsform nutzen, steigt weiter an und liegt nun bundesweit bei 1.940 PartGmbB‘s mit anwaltlicher Beteiligung (Stand 26.09.2017). Das sind 174 PartGmbB mehr als noch Ende 2016. Damit sind Schätzungen des DAV zufolge zwischen 17.000 und 21.000 Anwältinnen und Anwälte in einer PartGmbB tätig.

(DAV, Mitteilung vom 05.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)