Seit Juli 2013 gilt das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Die PartGmbB bietet als neue Variante einer Partnerschaftsgesellschaft eine wettbewerbsfähige Alternative zur englischen LLP – und erfreut sich hierzulande großer Beliebtheit.
Die Schaffung dieser besonderen Gesellschaftsform ermöglicht es Anwältinnen und Anwälten, im Rahmen einer Partnerschaft die persönliche Haftung für Berufspflichtverletzungen auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken. Die Zahl der Kanzleien, die diese Gesellschaftsform nutzen, steigt weiter an und liegt nun bundesweit bei 1.940 PartGmbB‘s mit anwaltlicher Beteiligung (Stand 26.09.2017). Das sind 174 PartGmbB mehr als noch Ende 2016. Damit sind Schätzungen des DAV zufolge zwischen 17.000 und 21.000 Anwältinnen und Anwälte in einer PartGmbB tätig.
(DAV, Mitteilung vom 05.10.2017 / Viola C. Didier)