• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • PartG darf nicht Gesellschafterin von Anwalts-GmbH sein

27.04.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

PartG darf nicht Gesellschafterin von Anwalts-GmbH sein

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Eine Partnerschaftsgesellschaft kann gemäß § 59e I 1 BRAO nicht Gesellschafterin einer Rechtsanwaltsgesellschaft sein. Dies hat der Anwaltssenat des BGH in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung in einer aktuellen Entscheidung befunden.

Anlass für den Rechtsstreit gab eine Rechtsanwalts-GmbH, deren Gesellschafter sämtliche Geschäftsanteile an eine aus mehreren Rechtsanwälten und Steuerberatern bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung übertragen hatten. Die zuständige Rechtsanwaltskammer hielt dies für unzulässig und forderte zu einer Rückübertragung der Geschäftsanteile auf die ursprünglichen anwaltlichen Gesellschafter auf.

Widerruf der Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft

Da dies nicht geschah, widerrief die Kammer die Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, weil sie gegen die gesetzlichen Bestimmungen über die Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft (§ 59e I 1, 2 BRAO) verstoße. Der Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte den Widerruf; der BGH bestätigte diese Entscheidung mit Urteil vom 20.03.2017, AnwZ (Brfg) 33/16.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 26.04.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


29.05.2026

AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Eine falsche Anrede in einer Bewerbungsabsage kann heikel sein, vor allem, wenn Bewerbende ausdrücklich um eine geschlechtsneutrale Ansprache bitten.

weiterlesen
AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


29.05.2026

Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Frauen übernehmen zunehmend Spitzenpositionen in den Kontrollgremien, während auch internationale Führungserfahrung wichtiger wird.

weiterlesen
Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht