08.11.2017

Meldung, Steuerrecht

Paradise Papers: Die steuerliche Parallelwelt

Beitrag mit Bild

©stockWERK/fotolia.com

Die aktuellen Enthüllungen der Paradise Papers zeigen, dass die Politik der aggressiven Steuervermeidung transnationaler Konzerne bislang keine wirksamen Grenzen gesetzt hat. Neue Maßnahmen wie die Anzeigepflicht von Steuergestaltungsmodellen soll Abhilfe schaffen.

„Es ist viel zu einfach, insbesondere für große Vermögen, so genannte Steuerparadiese zu nutzen und Steuern in Milliardenhöhe zu vermeiden“, bestätigt die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen. „Dagegen müssen wir im Kampf für mehr Steuergerechtigkeit entschieden vorgehen, für noch mehr Transparenz sorgen und Lücken im internationalen Steuerrecht schließen.“ Auch die Bundesregierung begrüßt die „Paradise Papers“-Veröffentlichungen und die dahintersteckende Arbeit der Medien. Diese mache die Strukturen, Akteure und Nutznießer steuerlicher Parallelwelten öffentlich, erklärte Regierungssprecher Seibert in Berlin.

Länder werden aktiv bei der Bekämpfung von Steuerbetrug

„Gerade auf europäischer und internationaler Ebene sind dringend weitere Maßnahmen geboten, um Steuerbetrug und Steuerumgehung konsequent zu bekämpfen. Auf nationaler Ebene hat sich Rheinland-Pfalz im Bundesrat mit Nachdruck für wirksame steuerrechtliche Maßnahmen eingesetzt, um die Steuerumgehung mittels ausländischer Briefkastenfirmen zu bekämpfen“, betonte Ahnen. Das nordrhein-westfälische Ministerium der Finanzen hat derweil seine Mitarbeit bei der Aufklärung angeboten. „In solchen Fällen haben unsere Finanzbehörden große Erfahrung. Wir können daran mitwirken, dass Kriminelle keine Chancen mehr haben, mit Hilfe der Oasen dieser Welt Steuern zu hinterziehen“, unterstrich Finanzminister Lutz Lienenkämper.

Anzeigepflicht für Steuergestaltungen

Mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz, das darauf abzielt, künftig mehr Transparenz über Geschäftsbeziehungen von Steuerpflichtigen in Deutschland zu Firmen in Offshore-Staaten herzustellen, sei ein erster Schritt getan. Ein nächster wichtiger Schritt ist die zügige Umsetzung einer umfassenden Anzeigepflicht für Steuergestaltungen. „Nicht zuletzt die OECD fordert in ihren Leitlinien für den Kampf gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung dazu auf, die Steuerpflichtigen zu verpflichten, Steuersparmodelle offenzulegen. Wir begrüßen daher ausdrücklich das Vorhaben der EU-Kommission, eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen in Europa einzuführen“, so Ahnen. „Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass auch an einer Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungsmodelle gearbeitet wird.“

(FinMin Rheinland-Pfalz, FinMin NRW, beide PM vom 06.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)