30.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Paradigmenwechsel: Neufassung des IDW S 4

Beitrag mit Bild

Die Begutachtung der gesetzlichen Verkaufsunterlagen von Alternativen Investmentfonds wurde neu geregelt.

Der neue IDW Standard „Grundsätze ordnungsmäßiger Begutachtung der gesetzlichen Verkaufsunterlagen von Alternativen Investmentfonds (IDW S 4)“ ersetzt den bisherigen IDW S 4 vom 18.05.2006.

Die Neufassung des IDW S 4 wurde erforderlich, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verkaufsprospekte über öffentlich angebotene Kapital- bzw. Vermögensanlagen mit dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) grundlegend geändert worden sind.

Eigene Regeln für IDW S 4-Gutachten

Der aktuelle IDW S 4 bedeutet einen Paradigmenwechsel: Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regulierung und laufenden Überwachung von Prospektverantwortlichen und Investmentvermögen durch das KAGB ist die Vollständigkeit der Unterlagen auftragsgemäß nicht (mehr) Gegenstand eines IDW S 4-Gutachtens. Da bspw. Mindestinhalte eines Verkaufsprospekts gesetzlich vorgegeben und deren Einhaltung bei der Vertriebsgestattung von der BaFin geprüft werden, begutachtet der Wirtschaftsprüfer die Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Klarheit (Eindeutigkeit) der Angaben in den gesetzlichen Verkaufsunterlagen (z.B. Übereinstimmung des Verkaufsprospekts mit den wesentlichen Anlegerinformationen). Gleichzeitig wird der Anwendungsbereich auf Spezial-AIF und deren Informationsunterlagen (vgl. § 307 KAGB) erweitert. IDW S 4-Gutachten richten sich daher ausschließlich an Prospektverantwortliche, wobei eine Weitergabe an deren gewerbliche Geschäftspartner vereinbart werden kann, soweit einem Haftungsausschluss gegenüber dem Wirtschaftsprüfer zugestimmt wird.

(IDW vom 29.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


20.03.2026

Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Missbräuchlich gestellte DSGVO-Auskunftsanträge können ausnahmsweise exzessiv sein und spätere Schadensersatzansprüche ausschließen.

weiterlesen
Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


20.03.2026

Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig

Der BFH stellt klar, dass der Verkauf aufgeteilter Solarpark-Teilanlagen umsatzsteuerpflichtig bleibt, wenn der bisherige Betreiber weiterhin die Netzeinspeisung und EEG-Vergütung steuert.

weiterlesen
Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig

Meldung

©animaflora/fotolia.com


19.03.2026

BFH zum Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters

Der BFH hat klargestellt, dass ein stiller Gesellschafter nicht schon deshalb Mitunternehmer ist, weil er Leistungen für das Unternehmen erbringt und am Gewinn beteiligt wird.

weiterlesen
BFH zum Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)