30.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Paradigmenwechsel: Neufassung des IDW S 4

Beitrag mit Bild

Die Begutachtung der gesetzlichen Verkaufsunterlagen von Alternativen Investmentfonds wurde neu geregelt.

Der neue IDW Standard „Grundsätze ordnungsmäßiger Begutachtung der gesetzlichen Verkaufsunterlagen von Alternativen Investmentfonds (IDW S 4)“ ersetzt den bisherigen IDW S 4 vom 18.05.2006.

Die Neufassung des IDW S 4 wurde erforderlich, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verkaufsprospekte über öffentlich angebotene Kapital- bzw. Vermögensanlagen mit dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) grundlegend geändert worden sind.

Eigene Regeln für IDW S 4-Gutachten

Der aktuelle IDW S 4 bedeutet einen Paradigmenwechsel: Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regulierung und laufenden Überwachung von Prospektverantwortlichen und Investmentvermögen durch das KAGB ist die Vollständigkeit der Unterlagen auftragsgemäß nicht (mehr) Gegenstand eines IDW S 4-Gutachtens. Da bspw. Mindestinhalte eines Verkaufsprospekts gesetzlich vorgegeben und deren Einhaltung bei der Vertriebsgestattung von der BaFin geprüft werden, begutachtet der Wirtschaftsprüfer die Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Klarheit (Eindeutigkeit) der Angaben in den gesetzlichen Verkaufsunterlagen (z.B. Übereinstimmung des Verkaufsprospekts mit den wesentlichen Anlegerinformationen). Gleichzeitig wird der Anwendungsbereich auf Spezial-AIF und deren Informationsunterlagen (vgl. § 307 KAGB) erweitert. IDW S 4-Gutachten richten sich daher ausschließlich an Prospektverantwortliche, wobei eine Weitergabe an deren gewerbliche Geschäftspartner vereinbart werden kann, soweit einem Haftungsausschluss gegenüber dem Wirtschaftsprüfer zugestimmt wird.

(IDW vom 29.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© BillionPhotos.com/fotolia.com


23.09.2026

Einführung der Registrierkassenpflicht beschlossen

Ab 2028 sollen Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz elektronische Kassensysteme einsetzen und digitale Belege bereitstellen.

weiterlesen
Einführung der Registrierkassenpflicht beschlossen

Meldung

© Andrey Popov / fotolia.com


23.09.2026

EmpCo: Externe Prüfung schafft neues Betätigungsfeld

Neue Prüfpflichten für Nachhaltigkeitsversprechen durch die EmpCo schaffen ein weiteres interessantes Betätigungsfeld für Wirtschaftsprüfer.

weiterlesen
EmpCo: Externe Prüfung schafft neues Betätigungsfeld

Steuerboard

Raphael Baumgartner


22.09.2026

Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Seit dem 01.01.2023 kann eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr von allen Körperschaften oder Personenvereinigungen erbracht werden, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen, wenn sie Leistungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr, 1 oder 9 EStG gewähren können.

weiterlesen
Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht