Der neue IDW Standard „Grundsätze ordnungsmäßiger Begutachtung der gesetzlichen Verkaufsunterlagen von Alternativen Investmentfonds (IDW S 4)“ ersetzt den bisherigen IDW S 4 vom 18.05.2006.
Die Neufassung des IDW S 4 wurde erforderlich, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verkaufsprospekte über öffentlich angebotene Kapital- bzw. Vermögensanlagen mit dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) grundlegend geändert worden sind.
Eigene Regeln für IDW S 4-Gutachten
Der aktuelle IDW S 4 bedeutet einen Paradigmenwechsel: Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regulierung und laufenden Überwachung von Prospektverantwortlichen und Investmentvermögen durch das KAGB ist die Vollständigkeit der Unterlagen auftragsgemäß nicht (mehr) Gegenstand eines IDW S 4-Gutachtens. Da bspw. Mindestinhalte eines Verkaufsprospekts gesetzlich vorgegeben und deren Einhaltung bei der Vertriebsgestattung von der BaFin geprüft werden, begutachtet der Wirtschaftsprüfer die Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Klarheit (Eindeutigkeit) der Angaben in den gesetzlichen Verkaufsunterlagen (z.B. Übereinstimmung des Verkaufsprospekts mit den wesentlichen Anlegerinformationen). Gleichzeitig wird der Anwendungsbereich auf Spezial-AIF und deren Informationsunterlagen (vgl. § 307 KAGB) erweitert. IDW S 4-Gutachten richten sich daher ausschließlich an Prospektverantwortliche, wobei eine Weitergabe an deren gewerbliche Geschäftspartner vereinbart werden kann, soweit einem Haftungsausschluss gegenüber dem Wirtschaftsprüfer zugestimmt wird.
(IDW vom 29.08.2016/ Viola C. Didier)