30.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Paradigmenwechsel: Neufassung des IDW S 4

Beitrag mit Bild

Die Begutachtung der gesetzlichen Verkaufsunterlagen von Alternativen Investmentfonds wurde neu geregelt.

Der neue IDW Standard „Grundsätze ordnungsmäßiger Begutachtung der gesetzlichen Verkaufsunterlagen von Alternativen Investmentfonds (IDW S 4)“ ersetzt den bisherigen IDW S 4 vom 18.05.2006.

Die Neufassung des IDW S 4 wurde erforderlich, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verkaufsprospekte über öffentlich angebotene Kapital- bzw. Vermögensanlagen mit dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) grundlegend geändert worden sind.

Eigene Regeln für IDW S 4-Gutachten

Der aktuelle IDW S 4 bedeutet einen Paradigmenwechsel: Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regulierung und laufenden Überwachung von Prospektverantwortlichen und Investmentvermögen durch das KAGB ist die Vollständigkeit der Unterlagen auftragsgemäß nicht (mehr) Gegenstand eines IDW S 4-Gutachtens. Da bspw. Mindestinhalte eines Verkaufsprospekts gesetzlich vorgegeben und deren Einhaltung bei der Vertriebsgestattung von der BaFin geprüft werden, begutachtet der Wirtschaftsprüfer die Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Klarheit (Eindeutigkeit) der Angaben in den gesetzlichen Verkaufsunterlagen (z.B. Übereinstimmung des Verkaufsprospekts mit den wesentlichen Anlegerinformationen). Gleichzeitig wird der Anwendungsbereich auf Spezial-AIF und deren Informationsunterlagen (vgl. § 307 KAGB) erweitert. IDW S 4-Gutachten richten sich daher ausschließlich an Prospektverantwortliche, wobei eine Weitergabe an deren gewerbliche Geschäftspartner vereinbart werden kann, soweit einem Haftungsausschluss gegenüber dem Wirtschaftsprüfer zugestimmt wird.

(IDW vom 29.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

saiarlawka/123rf.com


10.04.2026

EFRAG prüft neues KPI-Reporting für KMU

EFRAG hat einen Berichtsentwurf zur möglichen Einführung eines freiwilligen KPI-basierten Berichtsformats für KMU veröffentlicht.

weiterlesen
EFRAG prüft neues KPI-Reporting für KMU

Meldung

pitinan/123.rf.com


10.04.2026

HR-Abteilungen nutzen KI – Skalierung bleibt Herausforderung

HR-Abteilungen nutzen KI bereits stark, allerdings müssen jetzt Kompetenzen, Prozesse und Wirkungen konsequent ausgebaut werden.

weiterlesen
HR-Abteilungen nutzen KI – Skalierung bleibt Herausforderung

Meldung

©VRD/fotolia.com


09.04.2026

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Ungewisse Rückbauansprüche dürfen beim Vermieter bilanziell erst bei gesichertem Entstehen aktiviert werden, entschied der BFH.

weiterlesen
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)