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04.11.2021

Meldung, Steuerrecht

Pandora Papers: Steuerberater unter Generalverdacht?

Das Abstimmungsergebnis im EU-Parlament zur Entschließung über die Pandora Papers fällt für den Berufstand ernüchternd aus. Anstelle eines ausgewogenen Ansatzes zur Verbesserung einer komplexen Gesetzesstruktur stellt die Mehrheit der Europaabgeordneten mit ihren Forderungen den Berufstand unter Generalverdacht, kritisiert der Deutsche Steuerberaterverband (DStV e.V.).

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Mit der Verabschiedung der Entschließung in der Plenarsitzung „Pandora Papers: Konsequenzen für die Bemühungen um die Bekämpfung Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung“ (2021/2922(RSP)) hat das EU-Parlament einem Forderungskatalog mit insgesamt 90 Punkten zur Geltung verholfen, der getrost als Rundumschlag bezeichnet werden kann.

Pandora Papers zeigen globale Probleme

Dabei stellen die Parlamentarier etwa „mit Bedauern“ fest, dass die geleakten „14 professionellen Anbieter von Offshore-Unternehmensdienstleistungen – darunter Anwaltskanzleien, Steuerberater und Vermögensverwalter – vermögende Privatpersonen bei der Einrichtung von Unternehmensstrukturen unterstützten, um ihr Vermögen von der Öffentlichkeit abzuschirmen.“ Leider führt das EU-Parlament nicht auf, dass diese Anzahl nach den Veröffentlichungen des International Consortiums of Investigative Journalists (ICIJ) weltweit zu sehen ist. Insbesondere sind nämlich Anbieter mit Sitz im Raum Karibik, persischer Golf und südchinesisches Meer umfasst. Die Pandora Papers weisen ausdrücklich darauf hin, dass die meisten Inhaber der Offshore-Unternehmungen aus Russland, dem Vereinigten Königreich, Argentinien und China kommen.

Europäischer Gesetzgeber kritisiert hiesigen Berufstand

Das Problem von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung ist global und ist deshalb auch auf globaler Ebene anzugehen. Es ist nicht hilfreich, wenn der Europäische Gesetzgeber mit dem Finger auf den Berufsstand zeigt und einer Entschließung zustimmt, die darauf hinweist, dass „die Selbstverwaltung und Überwachung [des Berufsstands] nicht zur Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung tauge“. Genauso wenig ist es hilfreich, ein komplexes Aufsichtssystem einzuführen, dessen Funktionsfähigkeit in konkreten Fällen schon heute kritisch zu hinterfragen ist. Zudem sollte auch das nicht leichtfertig diskreditiert werden.

Schließlich sorgen die Angehörigen des Berufsstands nicht allein als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz dafür, dass Steuerhinterziehung und Geldwäsche unterbunden werden. Insbesondere die berufsrechtlich verankerte Compliance-Funktion und die hochwertige, präventiv wirkende Beratungsleistung verhindern dies.

DStV: Mehr Personal für die FIU und Steueroasen austrocknen

Statt gegen den Berufstand zu Felde zu ziehen, wäre es sinnvoller, wenn die Europäische Union endlich ihren Einfluss geltend macht. Sie könnte Steueroasen wie die Virgin Islands oder Panama wirkungsvoll austrocknen. Vor allem sollten die Mitgliedstaaten ihre Behörden, insbesondere die sog. Financial Intelligence Units (FIU), endlich mit ausreichendem Personal und moderner Technik ausstatten.

Die Enthüllungen offenbarten, dass zahlreiche Politiker in die „Struktur“ der Pandora Papers verwickelt waren. Es wäre jedoch vollkommen verfehlt, wegen weniger schwarzer Schafe eine pauschale Verurteilung von Politikern und Politikerinnen vorzunehmen. Dieselbe Differenzierung muss aber auch der Berufsstand für sich in Anspruch nehmen dürfen.


DStV vom 02.11.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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