• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Panama-Papers: Die Folgen aus den Enthüllungen

31.05.2016

Meldung, Steuerrecht

Panama-Papers: Die Folgen aus den Enthüllungen

Beitrag mit Bild

Angesichts der rechtlich nicht zweifelsfreien Herkunft der „Panama-Papers“ stellt sich auch die Frage, ob sie in einem Strafverfahren verwertet werden dürften.

Kürzlich wurde bekannt, dass Journalisten über Daten verfügen, die auch Informationen zu Personen aus Deutschland enthalten sollen, welche hinter anonymen Briefkastengesellschaften in Panama stehen. Welche Folgen ergeben sich jetzt aus steuerstrafrechtlicher Sicht?

Nach Bekanntwerden der „Panama-Papers“ reagierte die Öffentlichkeit empört auf die Informationen zu mutmaßlicher Steuerflucht und Steuerhinterziehung – obwohl die Beteiligung an Offshore-Gesellschaften oder Vermögenstransfers ins Ausland an sich nicht verboten oder strafbar ist. Nun haben die „Panama-Papers“ den Bundesrat auf den Plan gerufen, der am 22.04.2016 eine Entschließung zur Verbesserung der Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen getroffen hat. In diesem Rahmen wies er darauf hin, dass eine Selbstanzeige nicht mehr möglich sei, sobald den Finanzbehörden Hinweise auf einen konkreten Sachverhalt vorliegen.

Suchfunktion führt zu den Betroffenen

Zwar hat das Journalistennetzwerk die Herausgabe der Originaldaten mit Hinweis auf den Informantenschutz abgelehnt. Gleichwohl wurde im Internet eine Seite eingerichtet, auf der sich mit einer Suchfunktion gezielt u.a. nach Namen und Adressen suchen lässt. Daher stellt sich die Frage, welche Folgen sich aus den Enthüllungen in steuerstrafrechtlicher Sicht ergeben. Begründet die Nennung von Namen bzw. Strukturen einen strafrechtlichen Anfangsverdacht? Und wann können Betroffene noch wirksam eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben?

Mehr erfahren

Der Fachbeitrag „Steuerstrafrechtliche Erwägungen zu den Panama-Papers“ von RA/FAStrafR Dr. Markus Adick befasst sich umfassend mit diesen Fragen. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 27.05.2016, Heft 21, Seite Seite 1214 – 1217 sowie online unter Dokumentennummer DB1204269


Weitere Meldungen


Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Meldung

©pixelrobot/123rf.com


13.11.2025

BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Der BGH hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter sogenannte Positivdaten wie Namen und Vertragsstatus ihrer Kunden an die SCHUFA übermitteln dürfen.

weiterlesen
BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Meldung

©animaflora/fotolia.com


13.11.2025

Grundstücksunternehmen: Wertanlagen können Steuervergünstigung kosten

Das Halten von Oldtimern im Betriebsvermögen einer grundstücksverwaltenden GmbH gilt als schädliche Nebentätigkeit und führt zum Verlust der erweiterten Gewerbesteuerkürzung.

weiterlesen
Grundstücksunternehmen: Wertanlagen können Steuervergünstigung kosten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank