• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Panama-Papers: Die Folgen aus den Enthüllungen

31.05.2016

Meldung, Steuerrecht

Panama-Papers: Die Folgen aus den Enthüllungen

Beitrag mit Bild

Angesichts der rechtlich nicht zweifelsfreien Herkunft der „Panama-Papers“ stellt sich auch die Frage, ob sie in einem Strafverfahren verwertet werden dürften.

Kürzlich wurde bekannt, dass Journalisten über Daten verfügen, die auch Informationen zu Personen aus Deutschland enthalten sollen, welche hinter anonymen Briefkastengesellschaften in Panama stehen. Welche Folgen ergeben sich jetzt aus steuerstrafrechtlicher Sicht?

Nach Bekanntwerden der „Panama-Papers“ reagierte die Öffentlichkeit empört auf die Informationen zu mutmaßlicher Steuerflucht und Steuerhinterziehung – obwohl die Beteiligung an Offshore-Gesellschaften oder Vermögenstransfers ins Ausland an sich nicht verboten oder strafbar ist. Nun haben die „Panama-Papers“ den Bundesrat auf den Plan gerufen, der am 22.04.2016 eine Entschließung zur Verbesserung der Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen getroffen hat. In diesem Rahmen wies er darauf hin, dass eine Selbstanzeige nicht mehr möglich sei, sobald den Finanzbehörden Hinweise auf einen konkreten Sachverhalt vorliegen.

Suchfunktion führt zu den Betroffenen

Zwar hat das Journalistennetzwerk die Herausgabe der Originaldaten mit Hinweis auf den Informantenschutz abgelehnt. Gleichwohl wurde im Internet eine Seite eingerichtet, auf der sich mit einer Suchfunktion gezielt u.a. nach Namen und Adressen suchen lässt. Daher stellt sich die Frage, welche Folgen sich aus den Enthüllungen in steuerstrafrechtlicher Sicht ergeben. Begründet die Nennung von Namen bzw. Strukturen einen strafrechtlichen Anfangsverdacht? Und wann können Betroffene noch wirksam eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben?

Mehr erfahren

Der Fachbeitrag „Steuerstrafrechtliche Erwägungen zu den Panama-Papers“ von RA/FAStrafR Dr. Markus Adick befasst sich umfassend mit diesen Fragen. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 27.05.2016, Heft 21, Seite Seite 1214 – 1217 sowie online unter Dokumentennummer DB1204269


Weitere Meldungen


Meldung

©kritchanut/fotolia.com


16.07.2026

DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Auch DBA-freigestellte Beteiligungserträge können eine pauschale Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben in Deutschland auslösen.

weiterlesen
DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


16.07.2026

Modernisierung für das Recht der Genossenschaften

Genossenschaften sollen schneller gegründet, digital organisiert und besser vor unseriösen Geschäftsmodellen geschützt werden.

weiterlesen
Modernisierung für das Recht der Genossenschaften

Steueboard

Marc Eberhardt


15.07.2026

BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG

Mit Urteil vom 14.01.2026 (II R 35/23) hat der BFH entschieden, dass der pauschale Zinssatz von 5,5% nach § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG für die Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen auch unter den Bedingungen der Niedrigzinsphase verfassungsgemäß ist.

weiterlesen
BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht