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17.02.2021

Meldung, Steuerrecht

Panama Papers: Auswertung erfolgreich abgeschlossen

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Die Auswertung der Panama Papers, die die Hessische Steuerverwaltung mit dem Bundeskriminalamt in Deutschland federführend für die Steuerverwaltungen der anderen Bundesländer übernommen hat, konnte erfolgreich abgeschlossen werden.

Auch während des gesamten letzten Jahres und damit ungehindert von den Auswirkungen der Corona-Pandemie konnte die Auswertung der Panama Papers erfolgreich abgeschlossen werden. Insgesamt wurden fast 1,02 Millionen Dokumente zu rund 3.000 Offshore-Firmen und etwa 1.000 Personen gerichtsverwertbar allein ins Inland versandt. Hessen hatte sich mit über 300.000 Euro am Ankauf der Dokumente durch das Bundeskriminalamt beteiligt.

Ergebnis der Auswertung

„Die Panama Papers sind das größte Daten-Leak, das bisher eine Steuerverwaltung ausgewertet hat. 3,2 Terabyte an Daten liegen uns vor. Es handelt sich dabei um fast 49 Millionen Dokumente, die mal nur einzelne, aber durchaus auch mehrere hundert Seiten umfassen“, erklärte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg, der am 16.02.2021 eine Bilanz zur Aufarbeitung zog. Die Folgeaufarbeitung des an nationale und internationale Behörden abgegebenen Datenmaterials der Panama Papers dauert in den anderen Bundesländern, aber auch in Hessen, und weltweit weiterhin an. Bei jeder Datenabgabe sind die Empfängerbehörden gebeten, die Ergebnisse der weiteren Ermittlungen an das Kasseler Team zu melden. Aus den daraufhin eingegangenen Rückmeldungen ergibt sich bundesweit bislang folgendes Bild:

  • Steuerliches Mehrergebnis: über 38,4 Millionen Euro.
  • Strafrechtliches Mehrergebnis: über 19 Millionen Euro.
  • In rund 155 Fällen wurden Steuerstrafverfahren eingeleitet oder bereits laufende Verfahren durch aus den Panama Papers neu gewonnene Erkenntnisse unterstützt.

An das Ausland abgegebene Datensätze führten bislang zu einem steuerlichen Mehrergebnis von etwa 14,5 Millionen Euro und einem strafrechtlichen Mehrergebnis von etwa 100.000 Euro. In Summe führt dies zu einem nachweislich zentral erfassten Mehrergebnis von aktuell rund 72 Millionen Euro.

Enthüllungen durch die Panama-Papers

Als Panama Papers werden vertrauliche Unterlagen des panamaischen Offshore-Dienstleisters Mossack Fonseca bezeichnet, die infolge eines 2,6 Terabyte großen Datenlecks am 03.04.2016 an die Öffentlichkeit gelangten. Die Enthüllungen deckten auf, dass die Geheimhaltung von Offshore-Geldern durch Unternehmen als zwischengeschaltete Strukturen weit verbreitet ist. Laut EU-Kommission werden hierdurch Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, aber auch Steuerbetrug und Steuerhinterziehung begünstigt.

(FinMin Hessen vom 16.02.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht (C.F. Müller)“


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