25.03.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Optionsmodell im KöMoG

Beitrag mit Bild

©Checklist box/fotolia.com

Das sog. Optionsmodell, das Personengesellschaften die Möglichkeit zur Körperschaftsbesteuerung einräumt, soll im Rahmen des Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG) endlich umgesetzt werden. Das IDW hatte sich in den letzten Jahren stark für diese Idee eingesetzt.

Durch eine entsprechende Ausarbeitung hatte das IDW bereits im August 2017 die Debatte angestoßen und im November 2019 ein konkretisierendes Positionspapier „Einstieg in eine rechtsformneutrale Besteuerung („Optionsmodell“)“ vorgelegt.

Optionsmodell im Referentenentwurf

Nun wird das Optionsmodell im Referentenentwurf des BMF durch einen neuen § 1a KStG-E eingeführt. Dieser soll es Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften ermöglichen, sich auf unwiderruflichen Antrag wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung soll als Formwechsel i.S.d. UmwStG gelten. Es ist auch eine Rückoption vorgesehen. Außerdem soll das Optionsmodell auch auf die Gewerbesteuer durchschlagen.

Darüber hinaus sind weitere Änderungen im KöMoG vorgesehen:

  • Der persönliche Anwendungsbereich für Umwandlungen i.S.d. UmwStG wird erweitert, indem Beschränkungen auf EU/EWR-Staaten aufgehoben werden. So soll das Umwandlungssteuerrecht für Körperschaften weiter globalisiert werden (§ 1 UmwStG-E und § 12 Abs. 2 und 3 KStG-E).
  • Im Bereich der körperschaftsteuerlichen Organschaft werden die Ausgleichsposten für Mehr- und Minderabführungen durch ein neues System, die sog. Einlagelösung, ersetzt (§§ 14 und 27 KStG-E).
  • Zudem sollen künftig Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen als Betriebsausgabe abgezogen werden können (§ 8b Absatz 3 KStG-E).

Das Bundeskabinett hat am 24.03.2021 den Entwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beschlossen. Das KöMoG verbessert die steuerlichen Rahmenbedingungen insbesondere für mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen und internationalisiert das Unternehmensteuerrecht. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zur Sommerpause abgeschlossen sein.

(IDW vom 22.03.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

nito500/123rf.com


26.04.2024

Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Künftig müssen Hersteller von Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören.

weiterlesen
Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Meldung

©moovstock/123rf.com


26.04.2024

Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Erstmals führt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein, und das unabhängig vom verwendeten Material.

weiterlesen
Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank