25.03.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Optionsmodell im KöMoG

Beitrag mit Bild

©Checklist box/fotolia.com

Das sog. Optionsmodell, das Personengesellschaften die Möglichkeit zur Körperschaftsbesteuerung einräumt, soll im Rahmen des Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG) endlich umgesetzt werden. Das IDW hatte sich in den letzten Jahren stark für diese Idee eingesetzt.

Durch eine entsprechende Ausarbeitung hatte das IDW bereits im August 2017 die Debatte angestoßen und im November 2019 ein konkretisierendes Positionspapier „Einstieg in eine rechtsformneutrale Besteuerung („Optionsmodell“)“ vorgelegt.

Optionsmodell im Referentenentwurf

Nun wird das Optionsmodell im Referentenentwurf des BMF durch einen neuen § 1a KStG-E eingeführt. Dieser soll es Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften ermöglichen, sich auf unwiderruflichen Antrag wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung soll als Formwechsel i.S.d. UmwStG gelten. Es ist auch eine Rückoption vorgesehen. Außerdem soll das Optionsmodell auch auf die Gewerbesteuer durchschlagen.

Darüber hinaus sind weitere Änderungen im KöMoG vorgesehen:

  • Der persönliche Anwendungsbereich für Umwandlungen i.S.d. UmwStG wird erweitert, indem Beschränkungen auf EU/EWR-Staaten aufgehoben werden. So soll das Umwandlungssteuerrecht für Körperschaften weiter globalisiert werden (§ 1 UmwStG-E und § 12 Abs. 2 und 3 KStG-E).
  • Im Bereich der körperschaftsteuerlichen Organschaft werden die Ausgleichsposten für Mehr- und Minderabführungen durch ein neues System, die sog. Einlagelösung, ersetzt (§§ 14 und 27 KStG-E).
  • Zudem sollen künftig Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen als Betriebsausgabe abgezogen werden können (§ 8b Absatz 3 KStG-E).

Das Bundeskabinett hat am 24.03.2021 den Entwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beschlossen. Das KöMoG verbessert die steuerlichen Rahmenbedingungen insbesondere für mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen und internationalisiert das Unternehmensteuerrecht. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zur Sommerpause abgeschlossen sein.

(IDW vom 22.03.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


29.04.2026

45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Im Jahr 2025 zahlten Unternehmen in Deutschland durchschnittlich 45 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde und damit rund 29 % mehr als im EU-Durchschnitt.

weiterlesen
45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Meldung

©skywalk154/fotolia.com


29.04.2026

Betriebsprüfung ab 2027: Neue Größenklassen für Unternehmen

Ab 2027 gelten neue Schwellenwerte für die Einordnung von Betrieben in Größenklassen. Dies beeinflusst, wie die Finanzverwaltung Betriebsprüfungen plant.

weiterlesen
Betriebsprüfung ab 2027: Neue Größenklassen für Unternehmen

Steuerboard

Franziska Sontheim


28.04.2026

Anlaufhemmung für Schenkungsteuer und Werterhöhung von GmbH-Anteilen als Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG (BFH vom 27.08.2025 – II R 1/23)

In der Schenkungsteuerpraxis ist der Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 AO immer wieder streitentscheidend – insbesondere bei anzeigepflichtigen Vorgängen nach § 30 ErbStG, wenn das Finanzamt anschließend eine Steuererklärung nach § 31 ErbStG anfordert.

weiterlesen
Anlaufhemmung für Schenkungsteuer und Werterhöhung von GmbH-Anteilen als Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG (BFH vom 27.08.2025 – II R 1/23)
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht