25.03.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Optionsmodell im KöMoG

Beitrag mit Bild

©Checklist box/fotolia.com

Das sog. Optionsmodell, das Personengesellschaften die Möglichkeit zur Körperschaftsbesteuerung einräumt, soll im Rahmen des Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG) endlich umgesetzt werden. Das IDW hatte sich in den letzten Jahren stark für diese Idee eingesetzt.

Durch eine entsprechende Ausarbeitung hatte das IDW bereits im August 2017 die Debatte angestoßen und im November 2019 ein konkretisierendes Positionspapier „Einstieg in eine rechtsformneutrale Besteuerung („Optionsmodell“)“ vorgelegt.

Optionsmodell im Referentenentwurf

Nun wird das Optionsmodell im Referentenentwurf des BMF durch einen neuen § 1a KStG-E eingeführt. Dieser soll es Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften ermöglichen, sich auf unwiderruflichen Antrag wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung soll als Formwechsel i.S.d. UmwStG gelten. Es ist auch eine Rückoption vorgesehen. Außerdem soll das Optionsmodell auch auf die Gewerbesteuer durchschlagen.

Darüber hinaus sind weitere Änderungen im KöMoG vorgesehen:

  • Der persönliche Anwendungsbereich für Umwandlungen i.S.d. UmwStG wird erweitert, indem Beschränkungen auf EU/EWR-Staaten aufgehoben werden. So soll das Umwandlungssteuerrecht für Körperschaften weiter globalisiert werden (§ 1 UmwStG-E und § 12 Abs. 2 und 3 KStG-E).
  • Im Bereich der körperschaftsteuerlichen Organschaft werden die Ausgleichsposten für Mehr- und Minderabführungen durch ein neues System, die sog. Einlagelösung, ersetzt (§§ 14 und 27 KStG-E).
  • Zudem sollen künftig Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen als Betriebsausgabe abgezogen werden können (§ 8b Absatz 3 KStG-E).

Das Bundeskabinett hat am 24.03.2021 den Entwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beschlossen. Das KöMoG verbessert die steuerlichen Rahmenbedingungen insbesondere für mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen und internationalisiert das Unternehmensteuerrecht. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zur Sommerpause abgeschlossen sein.

(IDW vom 22.03.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Steuerboard

Maximilian Moormann


28.05.2026

Familienheim – später Einzug gefährdet die Erbschaftsteuerbefreiung

Eine erbschaftsteuerliche Vergünstigung ist das sogenannte „Familienheimprivileg“. Danach bleibt das Familienheim für Erben unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei.

weiterlesen
Familienheim – später Einzug gefährdet die Erbschaftsteuerbefreiung

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


28.05.2026

BFH: Verfahrensruhe schließt Entschädigung meist aus

Wer einem Ruhen seines finanzgerichtlichen Verfahrens zustimmt, kann später nicht ohne Weiteres Entschädigung wegen langer Verfahrensdauer verlangen.

weiterlesen
BFH: Verfahrensruhe schließt Entschädigung meist aus
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht