25.03.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Optionsmodell im KöMoG

Beitrag mit Bild

©Checklist box/fotolia.com

Das sog. Optionsmodell, das Personengesellschaften die Möglichkeit zur Körperschaftsbesteuerung einräumt, soll im Rahmen des Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG) endlich umgesetzt werden. Das IDW hatte sich in den letzten Jahren stark für diese Idee eingesetzt.

Durch eine entsprechende Ausarbeitung hatte das IDW bereits im August 2017 die Debatte angestoßen und im November 2019 ein konkretisierendes Positionspapier „Einstieg in eine rechtsformneutrale Besteuerung („Optionsmodell“)“ vorgelegt.

Optionsmodell im Referentenentwurf

Nun wird das Optionsmodell im Referentenentwurf des BMF durch einen neuen § 1a KStG-E eingeführt. Dieser soll es Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften ermöglichen, sich auf unwiderruflichen Antrag wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung soll als Formwechsel i.S.d. UmwStG gelten. Es ist auch eine Rückoption vorgesehen. Außerdem soll das Optionsmodell auch auf die Gewerbesteuer durchschlagen.

Darüber hinaus sind weitere Änderungen im KöMoG vorgesehen:

  • Der persönliche Anwendungsbereich für Umwandlungen i.S.d. UmwStG wird erweitert, indem Beschränkungen auf EU/EWR-Staaten aufgehoben werden. So soll das Umwandlungssteuerrecht für Körperschaften weiter globalisiert werden (§ 1 UmwStG-E und § 12 Abs. 2 und 3 KStG-E).
  • Im Bereich der körperschaftsteuerlichen Organschaft werden die Ausgleichsposten für Mehr- und Minderabführungen durch ein neues System, die sog. Einlagelösung, ersetzt (§§ 14 und 27 KStG-E).
  • Zudem sollen künftig Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen als Betriebsausgabe abgezogen werden können (§ 8b Absatz 3 KStG-E).

Das Bundeskabinett hat am 24.03.2021 den Entwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beschlossen. Das KöMoG verbessert die steuerlichen Rahmenbedingungen insbesondere für mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen und internationalisiert das Unternehmensteuerrecht. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zur Sommerpause abgeschlossen sein.

(IDW vom 22.03.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


05.03.2026

„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Sammelbezeichnungen wie „Mixpalette“ auf Rechnungen genügen nicht, wenn sie keine klare Identifizierung der gelieferten Waren ermöglichen.

weiterlesen
„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Steuerboard

Caroline Ruschen


04.03.2026

Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt.

weiterlesen
Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)