Auf ihrer Jahres-Konferenz in Goslar haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des systematischen Umsatzsteuerbetrugs beim Internethandel auf den Weg gebracht.
Das neue Gesetz sieht vor, dass Betreiber von elektronischen Marktplätzen für nicht abgeführte Umsatzsteuer derjenigen Händler in Haftung genommen werden können, die über die Marktplätze Umsatzgeschäfte abschließen. „Mit dieser Haftungsregelung tragen wir zu mehr Steuergerechtigkeit und verbesserten Wettbewerbsbedingungen bei“, erklärte Staatssekretärin Gisela Splett. Seit der Jahres-Konferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister 2017 in Konstanz hatte Baden-Württemberg das Vorhaben gemeinsam mit Hessen maßgeblich vorangetrieben.
Mehr Wachstum, mehr Umsatzsteuerbetrug
Mit dem Wachstum des Onlinehandels häufen sich auch die Fälle des Umsatzsteuerbetrugs. Es sind vor allem Firmen aus Asien, die in Deutschland steuerlich nicht registriert sind und die Umsatzsteuer aus dem von Kundinnen und Kunden gezahlten Kaufpreis nicht ans Finanzamt abführen. Nach dem Gesetzentwurf müssen Betreiber von elektronischen Marktplätzen sicherstellen, dass alle gewerblichen Händler auf ihrer Plattform auch steuerlich registriert sind. Wird die Umsatzsteuer dennoch nicht abgeführt, müssen die Händler von der Plattform ausgeschlossen werden. Andernfalls werden die Betreiber für die hinterzogene Umsatzsteuer in Haftung genommen.
Inkrafttreten für Anfang 2019 geplant
„Nach einem Jahr intensiver Vorbereitungen sind nun die Weichen gestellt, dass die Regelung Anfang 2019 in Kraft treten kann“, so Staatssekretärin Splett. In Deutschland geht Schätzungen zufolge Umsatzsteuer im dreistelligen Millionenbereich durch nicht registrierte Onlinehändler verloren. Hinzu kommen Wettbewerbsnachteile für alle steuerehrlichen Händlerinnen und Händler. Auch die Europäische Union plant eine EU-weite Regelung ab 2021 gegen den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel, basierend auf einer Änderung der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie von Dezember 2017.
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg, NL vom 25.05.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)