Der Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug im Onlinehandel hat die nächste Hürde genommen: Der Finanzausschuss des Bundesrates hat die vorgesehenen Maßnahmen mit Nachdruck begrüßt. Die Regelung, die auf Initiative der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder entstanden ist, soll Steuerhinterziehung im Onlinehandel zukünftig effektiv verhindern.
„Durch Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel entgehen dem Staat nicht nur erhebliche Einnahmen, es kommt auch zu gravierenden Wettbewerbsnachteilen für steuerehrliche Unternehmen. Wir müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen schaffen, steuerehrliche Unternehmen dürfen keinen Wettbewerbsnachteil haben“, erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin und Vorsitzende der Finanzministerkonferenz Doris Ahnen.
Anhaltspunkte für Umsatzsteuerhinterziehungen
Seit geraumer Zeit bestünden vermehrt Anhaltspunkte für Umsatzsteuerhinterziehungen beim Handel mit Waren über das Internet, insbesondere bei Waren aus Drittländern. Schätzungen zufolge würden so Steuerausfälle im dreistelligen Millionenbereich bewirkt. „Mit dem Wachstum des Onlinehandels greift auch der Umsatzsteuerbetrug stärker um sich. Aus unserer Sicht besteht hier dringender Handlungsbedarf, dem wir mit dem Gesetz nachkommen“, so Ahnen.
Wichtiger Schritt für mehr Steuergerechtigkeit
Mit dem Gesetzentwurf werden Betreiber von Online-Marktplätzen stärker in die Pflicht genommen. „Betreiber werden künftig haften, wenn bei ihnen Waren von Händlern gehandelt werden, die keine steuerliche Registrierung vorweisen konnten oder ihren steuerlichen Pflichten nicht oder nicht in wesentlichem Umfang nachgekommen sind. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt im Kampf für mehr Steuergerechtigkeit. Wir schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische und ausländische Unternehmen und sichern die Einnahmen der öffentlichen Haushalte“, sagte Finanzministerin Ahnen.
Der Bundesrat wird sich am 21.09.2018 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung äußern.
(FinMin Rheinland-Pfalz, PM vom 06.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)