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12.02.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Online-Vermittler: Umsatzrealisierung nach IAS 18 und IFRS 15

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Preisvergleichsportale: Wie funktioniert die Umsatzrealisierung nach IAS 18 und IFRS 15?

Mit dem Web 2.0 haben sich Geschäftsmodelle entwickelt, bei denen Endkunden über Online-Vermittler diverse Dienstleistungen erwerben können. Bezüglich der zeitlichen Umsatzrealisierung derartiger Geschäftsmodelle haben sich mangels eindeutiger Regelungen verschiedene Bilanzierungsweisen in der Praxis herausgebildet – mit entsprechenden Stolperfallen.

Im Zuge der rapide voranschreitenden Digitalisierung der Dienstleistungswelt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten das Endkunden-Kaufverhalten stark verändert. Insbesondere in den Bereichen Flug- und Reisedienstleistungen, aber auch beim Abschluss von Telekommunikations-, Hochgeschwindigkeits-Internet-, Finanzdienstleistungs- oder Energieversorgungsverträgen kommen neben den „klassischen“ Verkaufsformen wie dem Direktgeschäft der jeweiligen Anbieter und Offline-Agenturen immer stärker Preisvergleichsportale zum Einsatz, welche dem Internetnutzer ermöglichen, aus einer Vielzahl von Primärdienstleister-Angeboten das passende Angebot auszuwählen und mit dem Primärdienstleister in konkrete Vertragsbeziehungen zu treten.

Lösungsansätze unter IAS 18

Die nach IFRS einschlägigen Standards, nämlich IAS 18 „Umsatzerlöse“ sowie der für am oder nach dem 01.01.2018 beginnende Geschäftsjahre anzuwendende IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ bieten dem Bilanzierenden lediglich geringe Anknüpfungspunkte bzgl. der zeitlichen Umsatzrealisierung. Auch die entsprechende Kommentarliteratur deckt diesen Transaktionstypus bislang nicht bzw. ungenügend ab. Der Fachbeitrag „Umsatzrealisierung bei Online-Vermittlungs-Dienstleistungen nach IAS 18 und IFRS 15“ von Dr. Robert Walter, verantwortlich für den Bereich IFRS Strategy & Services bei ProSiebenSat.1 Media SE, beabsichtigt, diese Lücke zu schließen und zeigt zwei mögliche Lösungsansätze unter IAS 18 auf.

Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 12.02.2016, Heft 06, Seite 301 – 306 oder online unter Dokumentennummer DB1189350.


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