• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Online-Streitbeilegung: Neue Plattform geht an den Start

16.02.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Online-Streitbeilegung: Neue Plattform geht an den Start

Beitrag mit Bild

Die neue Online-Streitbeilegung soll das Vertrauen der Verbraucher gegenüber Online-Unternehmen stärken und grenzüberschreitend tätige Unternehmen unterstützen.

Ab sofort bietet die Europäische Kommission Unternehmen und Verbrauchern den Zugang zu einer neuen Plattform, über die sie Streitigkeiten über Online-Käufe beilegen können.

Die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) ist eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer aus der EU, um Streitigkeiten über Online-Käufe im In- und Ausland zu regeln. Diese Streitigkeiten werden an nationale Stellen für alternative Streitbeilegung (AS) weitergeleitet, die an die Plattform angeschlossen sind und von den Mitgliedstaaten nach Qualitätskriterien ausgewählt sowie der Kommission gemeldet wurden.

Mehr Vertrauen in Online-Unternehmen

„Die meisten Verbraucher, die beim Online-Kauf auf Probleme stoßen, beschweren sich nicht, da sie ein langes Verfahren befürchten und die Erfolgsaussichten für gering halten. Die Plattform für die Online-Streitbeilegung ist ein innovatives Instrument, das Verbrauchern und Unternehmern Zeit und Geld spart. Sie wird das Vertrauen der Verbraucher gegenüber Online-Unternehmen stärken und grenzüberschreitend tätige Unternehmen unterstützen. Dies ist ein konkreter Beitrag zum europäischen digitalen Binnenmarkt“, erklärte Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung.

Kostenersparnis für Unternehmen

Auch Unternehmer werden von dieser neuen Plattform profitieren, da sie durch die alternativen Streitbeilegungsverfahren hohe Prozesskosten vermeiden und gute Beziehungen zu ihren Kunden aufrechterhalten können.

(EU-Kommission, PM vom 15.02.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


18.07.2025

FG Münster: Bestattungsvorsorge bleibt Privatsache

Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind steuerlich nicht abziehbar, da sie freiwillig und nicht zwangsläufig entstehen.

weiterlesen
FG Münster: Bestattungsvorsorge bleibt Privatsache

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


18.07.2025

Arbeitsstudie: Mehr als jeder Vierte macht nur „Dienst nach Vorschrift“

Viele Beschäftigte in Deutschland sind unzufrieden, vor allem jüngere, was Unternehmen dringend zum Umdenken bewegen sollte.

weiterlesen
Arbeitsstudie: Mehr als jeder Vierte macht nur „Dienst nach Vorschrift“

Meldung

©animaflora/fotolia.com


17.07.2025

Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Der EuGH muss prüfen, ob die steuerliche Begünstigung von Servicekörperschaften nach § 57 Abs. 3 AO eine unionsrechtswidrige Beihilfe darstellt.

weiterlesen
Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank