• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Online-Streitbeilegung: Neue Plattform geht an den Start

16.02.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Online-Streitbeilegung: Neue Plattform geht an den Start

Beitrag mit Bild

Die neue Online-Streitbeilegung soll das Vertrauen der Verbraucher gegenüber Online-Unternehmen stärken und grenzüberschreitend tätige Unternehmen unterstützen.

Ab sofort bietet die Europäische Kommission Unternehmen und Verbrauchern den Zugang zu einer neuen Plattform, über die sie Streitigkeiten über Online-Käufe beilegen können.

Die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) ist eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer aus der EU, um Streitigkeiten über Online-Käufe im In- und Ausland zu regeln. Diese Streitigkeiten werden an nationale Stellen für alternative Streitbeilegung (AS) weitergeleitet, die an die Plattform angeschlossen sind und von den Mitgliedstaaten nach Qualitätskriterien ausgewählt sowie der Kommission gemeldet wurden.

Mehr Vertrauen in Online-Unternehmen

„Die meisten Verbraucher, die beim Online-Kauf auf Probleme stoßen, beschweren sich nicht, da sie ein langes Verfahren befürchten und die Erfolgsaussichten für gering halten. Die Plattform für die Online-Streitbeilegung ist ein innovatives Instrument, das Verbrauchern und Unternehmern Zeit und Geld spart. Sie wird das Vertrauen der Verbraucher gegenüber Online-Unternehmen stärken und grenzüberschreitend tätige Unternehmen unterstützen. Dies ist ein konkreter Beitrag zum europäischen digitalen Binnenmarkt“, erklärte Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung.

Kostenersparnis für Unternehmen

Auch Unternehmer werden von dieser neuen Plattform profitieren, da sie durch die alternativen Streitbeilegungsverfahren hohe Prozesskosten vermeiden und gute Beziehungen zu ihren Kunden aufrechterhalten können.

(EU-Kommission, PM vom 15.02.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


20.03.2026

BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Mit Urteil vom 26.09.2025 (IV R 16/23) hat der BFH entschieden, dass Zinsen nach § 233a AO auf eine Erstattung von Gewerbesteuer bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen zu erfassen sind.

weiterlesen
BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


20.03.2026

Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Missbräuchlich gestellte DSGVO-Auskunftsanträge können ausnahmsweise exzessiv sein und spätere Schadensersatzansprüche ausschließen.

weiterlesen
Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


20.03.2026

Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig

Der BFH stellt klar, dass der Verkauf aufgeteilter Solarpark-Teilanlagen umsatzsteuerpflichtig bleibt, wenn der bisherige Betreiber weiterhin die Netzeinspeisung und EEG-Vergütung steuert.

weiterlesen
Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)