14.08.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Online-Beurkundung ausgeweitet

Seit dem 01.08.2023 können nun auch Vereinsanmeldungen, GmbH-Sachgründungen und einstimmige GmbH-Gesellschafterbeschlüsse online erfolgen.

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©cienpies/123rf.com

Bereits vor einem Jahr wurde die Möglichkeit eines Online-Beurkundungsverfahrens anstelle eines Notarbesuchs eingeführt. Es galt zunächst für die Beurkundung einer GmbH-Gründung sowie deren Unterform, die UG (haftungsbeschränkt), allerdings nur mit Bar- und nicht mit Sacheinlage. Auch Anmeldungen im Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister wurden möglich.

Das ist neu

Am 01.08.2023 sind nun weitere Regelungen in Kraft getreten. Diese ermöglichen es, auch GmbHs mit ausschließlicher oder teilweiser Sacheinlage online zu gründen sowie Vereine zum Vereinsregister online anzumelden. Außerdem können nun auch Gründungsvollmachten, einstimmig gefasste Beschlüsse zur Änderung des GmbH-Gesellschaftsvertrages sowie Kapitalmaßnahmen – Erhöhungen oder Herabsetzungen des Stammkapitals – online beurkundet werden. Auch die hierfür notwendige Übernahmeerklärung durch die Gesellschafter kann nun digital erfolgen. Laut der gesetzlichen Vorgaben darf nur das von der Bundesnotarkammer bereitgestellte, besonders gesicherte Videokommunikationssystem für die Online-Beurkundung verwendet werden. Hierfür gibt es eine kostenfreie Notar-App. Zusätzlich benötigt man einen Computer bzw. ein Tablet sowie einen gültigen Ausweis mit Online-Funktion.

Zum Hintergrund der Änderungen

Hintergrund der Änderungen waren zwei Gesetze: Zum einen das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), das am 13.08.2021 verkündet wurde und die Vorgaben der EU-Digitalisierungsrichtlinie (2019/1151/EU) umsetzt. Ziel der Richtlinie ist es u.a., die grenzüberschreitende Gründung von Gesellschaften mit digitalen Hilfsmitteln zu vereinfachen. Bereits vor seinem Inkrafttreten hat der Gesetzgeber das DiRUG um das „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ (DiREG) erweitert. Es trat nur in Teilen bereits am 01.08.2022 in Kraft, erst zum 01.08.2023 ist es jetzt vollständig in Kraft.


BRAK vom 11.08.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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