• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ohne Zuwendungswillen keine verdeckte Gewinnausschüttung

11.04.2024

Meldung, Steuerrecht

Ohne Zuwendungswillen keine verdeckte Gewinnausschüttung

Der BFH hat sich mit der Frage befasst, ob eine Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist.

Beitrag mit Bild

©animaflora/fotolia.com

Eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter setzt einen Zuwendungswillen voraus. Ein Zuwendungswille kann aufgrund eines Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers fehlen. Maßgebend ist insoweit, ob der konkrete Gesellschafter-Geschäftsführer einem entsprechenden Irrtum unterlegen ist, nicht hingegen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irrtum gleichfalls unterlaufen wäre. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22.11.2023 (I R 9/20) entschieden.

Darum ging es im Streitfall

Geklagt hatte eine GmbH, deren Stammkapital durch die alleinige Gesellschafter-Geschäftsführerin unter anderem durch die Einbringung einer 100-%-Beteiligung an einer weiteren GmbH erbracht werden sollte. Bei der einzubringenden GmbH wurde eine Kapitalerhöhung durchgeführt, die im Ergebnis die Gesellschafter-Geschäftsführerin begünstigte. Das Finanzamt sah hierin eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) der Klägerin an ihre Gesellschafter-Geschäftsführerin. Die Klägerin machte demgegenüber mit ihrer Klage geltend, dass die Zuwendung an die Gesellschafter-Geschäftsführerin irrtümlich aufgrund eines Versehens bei der notariellen Beurkundung der Kapitalerhöhung erfolgt sei.

Zurückverweisung an das Finanzgericht

Das Finanzgericht wies die Klage ab, weil einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter der von der Klägerin dargelegte Irrtum nicht unterlaufen wäre. Der BFH hat nun aber klargestellt, dass es für die Frage, ob der für die Annahme einer vGA erforderliche Zuwendungswille vorliegt, allein auf die Person der konkreten Gesellschafter-Geschäftsführerin ankommt. Er verwies den Streitfall deshalb zur weiteren Sachaufklärung an das Finanzgericht zurück.


BFH vom 11.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


17.10.2025

Länder fordern beim Lieferkettengesetz noch größere Entlastung

Der Bundesrat spricht sich dafür aus, den Geltungsbereich der EU-Richtlinie (CSDDD) direkt in das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu übernehmen.

weiterlesen
Länder fordern beim Lieferkettengesetz noch größere Entlastung

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


17.10.2025

Steueränderungsgesetz: Bundesrat warnt vor Steuerausfällen

In seiner Stellungnahme kritisiert der Bundesrat, dass erhebliche Steuerausfälle drohen. Es entstünden Mindereinnahmen von rund 11,2 Milliarden Euro.

weiterlesen
Steueränderungsgesetz: Bundesrat warnt vor Steuerausfällen

Rechtsboard

Alexander von Chrzanowski


17.10.2025

Urlaub vom Postfach

Auch in Deutschland wird der Herbst als Reisezeit immer beliebter. Gerade Beschäftigte ohne schulpflichtige Kinder nutzen die Zeit zwischen den Ferien für ihren Urlaub.

weiterlesen
Urlaub vom Postfach

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank