• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Offene Immobilienfonds: Doppelte Grunderwerbsteuer wird abgeschafft

30.11.2015

Meldung, Steuerrecht

Offene Immobilienfonds: Doppelte Grunderwerbsteuer wird abgeschafft

Beitrag mit Bild

Die doppelte Grunderwerbsteuer bei der Abwicklung von offenen Immobilienfonds wird abgeschafft.

Der Deutsche Bundestag hatte Mitte November das Gesetz über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten beschlossen. Hierin wird auch die Grunderwerbsteuerpflicht bei Immobilienfonds geregelt.

Bei Immobilien-Sondervermögen müssen die Grundstücke abweichend von § 30 Absatz 1 Investmentgesetz (InvG) im Eigentum der Kapitalanlagegesellschaft stehen (§ 75 InvG). Erlischt das Recht der Kapitalanlagegesellschaft das Sondervermögen zu verwalten – sei es infolge Kündigung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens usw. – geht das im Eigentum der Kapitalanlagegesellschaft stehende Sondervermögen kraft Gesetzes auf die Depotbank über (§ 39 Abs. 1 InvG). In Bezug auf inländische Grundstücke wurde bisher Grunderwerbsteuer ausgelöst. Mit der Abwicklung des Sondervermögens durch die Depotbank wird durch die Veräußerung der Grundstücke dann nochmal Grunderwerbsteuer ausgelöst. Der für die Anleger zur Verfügung stehende Erlös wird entsprechend geschmälert.

Verbraucherschutz wird gestärkt

„Mit dem Verzicht auf die Grunderwerbbesteuerung von offenen Immobilienfonds bei Übergang von Grundstücken auf die Verwahrstelle (verwertende Depotbank) verbessern wir die Situation der Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit wird den Interessen der Anleger dieser in Schieflage geratenden Fonds an einer möglichst schonenden Abwicklung Rechnung getragen“, erklärten hierzu die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Frank Steffel.

(CDU/CSU – Bundestagsfraktion, PM vom 12.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Eléonore H/fotolia.com


02.01.2026

Lohnsteuerliche Behandlung von Mahlzeiten für Arbeitnehmer

Ab 2026 müssen unentgeltlich oder verbilligt abgegebene Mahlzeiten an Arbeitnehmer mit neuen Sachbezugswerten lohnsteuerlich angesetzt werden.

weiterlesen
Lohnsteuerliche Behandlung von Mahlzeiten für Arbeitnehmer

Meldung

Elnur/123rf.com


02.01.2026

Kunststoffstrategie 2026: EU macht Ernst mit der Kreislaufwirtschaft

Die EU startet gezielte Pilotmaßnahmen zur Stärkung des Kunststoffrecyclings und schafft damit die Grundlage für ein europaweites Gesetz zur Kreislaufwirtschaft im Jahr 2026.

weiterlesen
Kunststoffstrategie 2026: EU macht Ernst mit der Kreislaufwirtschaft

Meldung

grapix/123rf.com


31.12.2025

Frohes neues Jahr 2026!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und inspirierendes Jahr 2026 voller neuer Chancen und Erfolge!

weiterlesen
Frohes neues Jahr 2026!

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank