• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Offene Immobilienfonds: Doppelte Grunderwerbsteuer wird abgeschafft

30.11.2015

Meldung, Steuerrecht

Offene Immobilienfonds: Doppelte Grunderwerbsteuer wird abgeschafft

Beitrag mit Bild

Die doppelte Grunderwerbsteuer bei der Abwicklung von offenen Immobilienfonds wird abgeschafft.

Der Deutsche Bundestag hatte Mitte November das Gesetz über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten beschlossen. Hierin wird auch die Grunderwerbsteuerpflicht bei Immobilienfonds geregelt.

Bei Immobilien-Sondervermögen müssen die Grundstücke abweichend von § 30 Absatz 1 Investmentgesetz (InvG) im Eigentum der Kapitalanlagegesellschaft stehen (§ 75 InvG). Erlischt das Recht der Kapitalanlagegesellschaft das Sondervermögen zu verwalten – sei es infolge Kündigung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens usw. – geht das im Eigentum der Kapitalanlagegesellschaft stehende Sondervermögen kraft Gesetzes auf die Depotbank über (§ 39 Abs. 1 InvG). In Bezug auf inländische Grundstücke wurde bisher Grunderwerbsteuer ausgelöst. Mit der Abwicklung des Sondervermögens durch die Depotbank wird durch die Veräußerung der Grundstücke dann nochmal Grunderwerbsteuer ausgelöst. Der für die Anleger zur Verfügung stehende Erlös wird entsprechend geschmälert.

Verbraucherschutz wird gestärkt

„Mit dem Verzicht auf die Grunderwerbbesteuerung von offenen Immobilienfonds bei Übergang von Grundstücken auf die Verwahrstelle (verwertende Depotbank) verbessern wir die Situation der Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit wird den Interessen der Anleger dieser in Schieflage geratenden Fonds an einer möglichst schonenden Abwicklung Rechnung getragen“, erklärten hierzu die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Frank Steffel.

(CDU/CSU – Bundestagsfraktion, PM vom 12.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


16.01.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Reparieren ist besser als Wegwerfen. Mit dem neuen Recht auf Reparatur sollen es Verbraucher einfacher haben, sich für eine Reparatur zu entscheiden.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


16.01.2026

Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht

Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die Steuerberatung modernisieren, bürokratische Hürden abbauen und faire steuerliche Rahmenbedingungen schaffen.

weiterlesen
Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht

Meldung

©Sondem/fotolia.com


15.01.2026

BFH zu § 15b EStG: Passivität entscheidet über Verlustverrechnung

Die Verlustverrechnungsbeschränkung gilt auch für Gründungsgesellschafter, sofern sie nicht aktiv an der Entwicklung des Modells mitgewirkt haben.

weiterlesen
BFH zu § 15b EStG: Passivität entscheidet über Verlustverrechnung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)