• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Offene Immobilienfonds: Doppelte Grunderwerbsteuer wird abgeschafft

30.11.2015

Meldung, Steuerrecht

Offene Immobilienfonds: Doppelte Grunderwerbsteuer wird abgeschafft

Beitrag mit Bild

Die doppelte Grunderwerbsteuer bei der Abwicklung von offenen Immobilienfonds wird abgeschafft.

Der Deutsche Bundestag hatte Mitte November das Gesetz über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten beschlossen. Hierin wird auch die Grunderwerbsteuerpflicht bei Immobilienfonds geregelt.

Bei Immobilien-Sondervermögen müssen die Grundstücke abweichend von § 30 Absatz 1 Investmentgesetz (InvG) im Eigentum der Kapitalanlagegesellschaft stehen (§ 75 InvG). Erlischt das Recht der Kapitalanlagegesellschaft das Sondervermögen zu verwalten – sei es infolge Kündigung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens usw. – geht das im Eigentum der Kapitalanlagegesellschaft stehende Sondervermögen kraft Gesetzes auf die Depotbank über (§ 39 Abs. 1 InvG). In Bezug auf inländische Grundstücke wurde bisher Grunderwerbsteuer ausgelöst. Mit der Abwicklung des Sondervermögens durch die Depotbank wird durch die Veräußerung der Grundstücke dann nochmal Grunderwerbsteuer ausgelöst. Der für die Anleger zur Verfügung stehende Erlös wird entsprechend geschmälert.

Verbraucherschutz wird gestärkt

„Mit dem Verzicht auf die Grunderwerbbesteuerung von offenen Immobilienfonds bei Übergang von Grundstücken auf die Verwahrstelle (verwertende Depotbank) verbessern wir die Situation der Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit wird den Interessen der Anleger dieser in Schieflage geratenden Fonds an einer möglichst schonenden Abwicklung Rechnung getragen“, erklärten hierzu die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Frank Steffel.

(CDU/CSU – Bundestagsfraktion, PM vom 12.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht