• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Öffentliche Konsultation zur Tätigkeit der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

10.04.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Öffentliche Konsultation zur Tätigkeit der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

Beitrag mit Bild

© JFL Photography/fotolia.com

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Tätigkeit der drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA (zusammen European Supervisory Authorities, ESA) gestartet.

In dem Konsultationsdokument werden Aufgaben und Arbeitsweisen der Behörden beschrieben und Vorschläge unterbreitet, wie deren Arbeit effektiver und effizienter gestaltet werden kann. Von den insgesamt 32 Fragen des Dokuments widmen sich zwei (Fragen 14 und 15) ganz konkret der Finanzberichterstattung.

Rolle von ESMA soll gestärkt werden

Der Abschnitt zur Finanzberichtberichterstattung beginnt mit der Beschreibung der Rolle von ESMA als Durchsetzungsbehörde für Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards und enthält einen Überblick über die Bemühungen, die unternommen wurden, um die Rechnungslegungs- und Prüfungspraxis in Europa zu vereinheitlichen. Es werden dann verschiedene Möglichkeiten genannt, wie die Rolle von ESMA in diesem Zusammenhang gestärkt werden könne, weil aufsichtliche und Enforcement-Konvergenz bis dato relativ begrenzt geblieben sind. Hierbei wird konkret eine Möglichkeit aufgezeigt, den Prozess zur Indossierung von IFRS in der EU zu optimieren: nämlich, indem der ESMA eine beratende Rolle eingeräumt wird.

Die Konsultation endet am 16. Mai 2017. Rückmeldungen sind ausdrücklich erbeten, werden aber nur durch Direkteingabe der Antworten in den Online-Fragebogen akzeptiert.

(DRSC vom 07.04.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


30.01.2026

Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Nur wenn Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.

weiterlesen
Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


30.01.2026

Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Die Anforderungen an Verbote religiöser Kleidung und Symbole am Arbeitsplatz sind hoch – und gelten in gleichem Maße für Arbeitnehmer in beliehenen Unternehmen mit mutmaßlich konfliktgefährdeten Tätigkeiten wie der Sicherheitskontrolle an Flughäfen.

weiterlesen
Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)