• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • OECD veröffentlicht Zwischenbericht zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle

20.03.2018

Meldung, Steuerrecht

OECD veröffentlicht Zwischenbericht zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle

Beitrag mit Bild

©awfoto/fotolia.com awfoto

Das OECD Inclusive Framework on BEPS (IF) hat am 16.03.2018 seinen Zwischenbericht zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle („Tax Challenges Arising from Digitalisation – Interim Report 2018“) veröffentlicht. Der Zwischenbericht war ursprünglich für Mitte April erwartet worden, die OECD wollte dem Vernehmen nach jedoch zeitlich vor der Europäischen Kommission landen, die ihre Vorschläge am 21.03.2018 veröffentlichen wird.

Der Bericht zielt darauf ab, die Positionen eines sehr breiten Spektrums von Ländern mit deutlich unterschiedlichen Auffassungen darüber, wie das internationale Steuersystem reformiert werden sollte, in Einklang zu bringen. Zwar wird in dem Bericht die Integrität des internationalen Steuersystems betont und es wird vereinbart, über eine langfristige Lösung der Besteuerung der digitalen Geschäftsmodelle im Rahmen eines zweijährigen Projekts unter der Leitung der OECD zu diskutieren. Fraglich ist allerdings, ob dies reicht, um alle teilnehmenden Länder davon abzuhalten, weitere einseitige Maßnahmen zu ergreifen. Der Bericht betont, dass sich durch die Umsetzung des BEPS-Pakets die Steuerplanungspraktiken offenbar geändert haben. Es sei jedoch weniger offensichtlich, dass die im abschließenden BEPS-Aktionsbericht 1 aufgeworfenen umfassenderen Herausforderungen, angegangen worden seien.

Unterschiedliche Ausgangspositionen in den Ländern

Die IF-Mitglieder sind sich zwar einig, dass

  • der grenzüberschreitende Maßstab ohne Masse,
  • die starke Abhängigkeit von immateriellen Vermögenswerten und
  • die Wichtigkeit von Daten, die Beteiligung der Nutzer und ihre Synergien mit dem geistigen Eigentum

allesamt herausragende Merkmale digitaler Geschäftsmodelle sind. Es besteht jedoch kein Konsens über ihre Relevanz und Bedeutung für den Ort der Wertschöpfung. Es gibt einige Länder, die nicht glauben, dass Veränderungen notwendig sind, andere, die grundlegende Änderungen am internationalen Steuersystem für erforderlich halten, um die Globalisierung im Allgemeinen widerzuspiegeln, und wiederum andere, die glauben, dass Veränderungen innerhalb des bestehenden internationalen Rahmens notwendig sind, um lediglich die Auswirkungen der Digitalisierung auf Geschäftsmodelle und Wertschöpfung widerzuspiegeln.

Zweijähriges Projekt soll Ländergruppen einen

Die OECD wird daher ein zweijähriges Projekt leiten, um zu versuchen, diese Ländergruppen zu einem Konsens zusammenzubringen. Sie spricht sich dezidiert gegen einseitige Maßnahmen (z.B. Umsatzsteuern) aus. Das auf zwei Jahre angelegte Projekt wird einen Zwischenbericht im Jahr 2019 enthalten und besteht aus einer Überprüfung der beiden Hauptaspekte des bestehenden Steuerrahmens: der Wertschöpfung/Gewinnzuweisung und der Anknüpfungsregeln im Hinblick auf die Auswirkungen der Digitalisierung der Wirtschaft. Der Bericht geht detailliert auf die Merkmale digitaler Geschäftsmodelle ein, die in einigen Ländern Anlass zur Besorgnis geben. Dabei geht es vor allem um mehrseitige Geschäftsmodelle, Daten und den Wertbeitrag der Nutzer.


Weitere Meldungen


Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


10.07.2025

BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen bleiben laut BFH vertraulich. Ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht nicht.

weiterlesen
BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Meldung

©cienpies/123rf.com


10.07.2025

BFH stärkt Änderungsmöglichkeiten bei elektronischer Datenübermittlung

Steuerbescheide können umfassend geändert werden, wenn Daten dem Finanzamt elektronisch übermittelt wurden, entschied der BFH.

weiterlesen
BFH stärkt Änderungsmöglichkeiten bei elektronischer Datenübermittlung

Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


09.07.2025

Steuervereinfachung: BMF passt Anwendungserlass an

Die Änderungen im UStG und UStAE schaffen steuerliche Entlastung, reduzieren Bürokratie und bringen Klarheit in bislang unklare Sachverhalte.

weiterlesen
Steuervereinfachung: BMF passt Anwendungserlass an

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank