03.06.2025

Arbeitsrecht, Meldung

Nur jeder Zweite erhält Urlaubsgeld

Urlaub wird für viele zunehmend zum Luxus – nicht zuletzt wegen steigender Preise. Gerade deshalb ist das Urlaubsgeld für viele Beschäftigte ein unverzichtbarer Bonus. Doch wer bekommt es wirklich?

Beitrag mit Bild

andreypopov/123rf.com

Nur 44 % der Beschäftigten in der Privatwirtschaft erhalten Urlaubsgeld. Entscheidend ist dabei, ob ein Tarifvertrag im Betrieb gilt: In tarifgebundenen Unternehmen bekommen 72 % Urlaubsgeld, in nicht-tarifgebundenen lediglich 34 %, zeigt  eine aktuelle Online-Befragung des Internet-Portals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Für die Analyse wurden die Angaben von mehr als 67.000 Beschäftigten aus dem Zeitraum von Anfang Mai 2024 bis Ende April 2025 ausgewertet.

Weitere Einflussfaktoren: Betriebsgröße, Region und Geschlecht

Die Chance auf Urlaubsgeld steigt mit der Unternehmensgröße: In Betrieben mit mehr als 500 Mitarbeitenden erhalten 59 % Urlaubsgeld, in kleinen Betrieben unter 100 Beschäftigten nur 36 %. Regional zeigt sich ein Ost-West-Gefälle: In Westdeutschland erhalten 46 % Urlaubsgeld, in Ostdeutschland nur 33 %. Frauen sind mit 39 % seltener begünstigt als Männer (48 %), was mit strukturellen Unterschieden in Branchen und Betriebsgrößen erklärt wird.

Große Unterschiede zwischen den Branchen

Die Höhe des Urlaubsgeldes variiert stark: In der Landwirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns liegt es bei 186 €, während es in der Holz- und Kunststoffindustrie Westfalen-Lippe bis zu 2.820 € beträgt. In Branchen mit höheren Tariflöhnen fallen auch die Sonderzahlungen entsprechend höher aus. Besonders niedrig ist das Urlaubsgeld in der Hotellerie und Gastronomie (z.B. 195 € in Sachsen).

In Branchen mit bundesweit einheitlichen Tarifverträgen – etwa im Versicherungsgewerbe oder bei der Deutschen Bahn – bestehen keine Ost-West-Unterschiede mehr. In Branchen mit regionalen Tarifverträgen hingegen schon, z.B. in der Holz- und Kunststoffverarbeitung.


Hans-Böckler-Stiftung vom 03.06.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


19.05.2026

Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Das OLG Frankfurt/M. entschied, dass ein per WhatsApp übermitteltes Angebot zum Aktienrückkauf nach 31 Tagen nicht mehr wirksam angenommen werden konnte.

weiterlesen
Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden

Meldung

©fotogestoeber/fotolia.com


19.05.2026

BFH verschärft Nachweis fürs häusliche Arbeitszimmer

Der BFH hat klargestellt, dass Arbeitszimmerkosten nur abziehbar sind, wenn sie einzeln, getrennt und zeitnah aufgezeichnet werden.

weiterlesen
BFH verschärft Nachweis fürs häusliche Arbeitszimmer

Meldung

sdecoret/123rf.com


18.05.2026

Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht