• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nur jeder fünfte Beschäftigte nutzt KI regelmäßig

05.01.2026

Arbeitsrecht, Meldung

Nur jeder fünfte Beschäftigte nutzt KI regelmäßig

Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in den Arbeitsalltag, allerdings meist nicht durch die Unternehmen selbst. Eine aktuelle Studie zeigt, dass die meisten Beschäftigten KI nur gelegentlich nutzen und oft aus eigener Initiative.

Beitrag mit Bild

©peshkova/123rf.com

Nur jeder fünfte Beschäftigte in Deutschland gibt an, Künstliche Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz regelmäßig zu nutzen. Das zeigt eine neue Studie des ifo Instituts gemeinsam mit anderen Forschungseinrichtungen. Rund 64% haben KI bereits eingesetzt, die meisten nutzen sie jedoch nur gelegentlich. „Zudem wurde die KI-Hauptanwendung nur bei etwa einem Drittel der Nutzenden auch vom Unternehmen eingeführt – zwei Drittel nutzen KI demnach also eigeninitiativ“, sagt Oliver Schlenker, stellvertretender Leiter des Ludwig Erhard ifo Zentrums für Soziale Marktwirtschaft.

ChatGPT und Übersetzungsprogramme

Die individuelle Nutzung konzentriert sich laut Studie stark auf leicht zugängliche Text‑Tools (z.B. ChatGPT, Übersetzer), die einfach verfügbar sind und geringe Einstiegskosten haben. Diese werden von über 80% der KI-Nutzenden verwendet. Die formelle arbeitgebergesteuerte Nutzung von KI-Tools konzentriert sich zudem auch auf komplexere oder kostspieligere Anwendungen (z.B. diagnostische Tools, Sprach- oder Bildverarbeitung). „Die Beschäftigten berichten jedoch auch, dass die betriebliche Einführung von KI mit einer höheren Nutzungshäufigkeit, mehr Weiterbildungsangeboten, mehr KI-basierter Supervision und höheren Produktivitätsgewinnen einhergeht“, so Schlenker.

Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in deutschen Unternehmen steckt damit noch in den Kinderschuhen.

Zum Hintergrund der Studie

Die Ergebnisse basieren auf Auswertungen der zweiten Befragung zur Verbreitung und Auswirkungen von Digitalisierung und Wandel der Beschäftigung (DiWaBe 2.0) von 2024. Das ifo Institut hat die Analyse gemeinsam mit dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB), dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) durchgeführt. Die Umfrage umfasst ca. 9.800 Interviews und ist repräsentativ für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland. Die dargestellten Ergebnisse zeigen Korrelationen und Zusammenhänge, keine kausalen Effekte.


Ifo Institut vom 05.01.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


17.04.2026

Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen

Rechtsanwälte müssen bei der Vermögensauskunft auch Mandantenforderungen offenlegen, trotz berufsrechtlicher Schweigepflicht.

weiterlesen
Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen

Meldung

©PhotographyByMK/fotolia.com


17.04.2026

Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand

Elterngeld Plus etabliert sich zunehmend als wichtige Option für Familien, die Beruf und Kinderbetreuung flexibler miteinander verbinden möchten.

weiterlesen
Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand

Meldung

©animaflora/fotolia.com


16.04.2026

BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten

Negative Gesellschafterkonten allein machen eine Anteilsübertragung noch nicht zu einem entgeltlichen Vorgang.

weiterlesen
BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht