• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nüchterne Bilanz zum Abruf der Wagniskapitalförderung

02.09.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Nüchterne Bilanz zum Abruf der Wagniskapitalförderung

Beitrag mit Bild

©Sondem/fotolia.com

Die für die Wagniskapitalförderung bereitgestellten Mittel der Bundesregierung sind in den vergangenen Jahren weniger als zur Hälfte abgerufen worden. Zahlen hierzu hat jetzt die  Bundesregierung bekanntgegeben.

Wie aus der Antwort (19/12471) auf eine Kleine Anfrage der FDP hervorgeht, wurden von den bereitgestellten 46 Millionen Euro 2018 nur 21,5 Millionen Euro abgerufen. 2017 wurden von 46 Millionen Euro 17,3 Millionen Euro abgerufen, 2016 waren es 30 Millionen Euro an bereitgestellten Mitteln und 14,8 Millionen Euro an abgerufenen. In diesem Jahr stehen für das Programm „Invest“ zur Wagniskapitalförderung ebenfalls 46 Millionen Euro zur Verfügung, bis zum 31.07.2019 sind den Angaben zufolge 15,5 Millionen Euro abgerufen worden.

Erfolg der Wagniskapitalförderung auf dem Prüfstand

Das Programm „Invest“ fokussiere auf die ausschließliche Förderung von Business-Angel-Investitionen, erklärt die Bundesregierung weiter. Adressiert sind Privatpersonen. So soll dem deutschen Business-Angel-Markt Aufschwung verliehen werden, damit junge innovative Unternehmen einen besseren Zugang zu Wagniskapital haben. Das Programm zur Wagniskapitalförderung wird derzeit evaluiert.

Zum Hintergrund

Das Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ wurde 2013 von der damaligen Bundesregierung ins Leben gerufen. Vorderstes Ziel dieses Programms ist die Unterstützung zur Sammlung von Wagniskapital für neu gegründete Unternehmen und Start-ups. Dabei werden Zuschüsse aus Bundesmitteln gewährt, die anschließend durch die Empfänger nicht zurückgeführt werden müssen (Erwerbszuschuss).

Das Programm „INVEST- Zuschuss für Wagniskapital“ wurde im Jahr 2017 neu gefasst. Die Förderfähigkeit von Investitionssummen wurde erweitert. Zusätzlich zum bestehenden Erwerbszuschuss wurde auch ein Exitzuschuss gewährt, der auf die Steuererstattung bei gewinnbringenden Veräußerungen zielt. Dieser Exitzuschuss kann dabei erst drei Jahre nach Erwerb der Anteile erhalten werden. Durch die vorangegangene Neugliederung des Programms zum Jahr 2017 werden somit ab 2020 die damalig ausgegebenen Förderanträge für den Exitzuschuss verfügbar. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zuletzt für das Jahr 2016 eine Evaluation des Programms veröffentlicht.

 (Dt. Bundestag, hib vom 23.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


05.03.2026

„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Sammelbezeichnungen wie „Mixpalette“ auf Rechnungen genügen nicht, wenn sie keine klare Identifizierung der gelieferten Waren ermöglichen.

weiterlesen
„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Steuerboard

Caroline Ruschen


04.03.2026

Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt.

weiterlesen
Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)