19.02.2019

Arbeitsrecht, Meldung

NRW fordert flexiblere Arbeitszeiten

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Die Digitalisierung ist eines der Topthemen des schwarz-gelben Koalitionsvertrages in NRW. Jetzt nimmt die Koalition einen Meilenstein in Angriff: Sie will über eine Bundesratsinitiative das Arbeitszeitgesetz flexibilisieren.

Die voranschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt erfordert nach Ansicht von Nordrhein-Westfalen flexiblere Arbeitszeiten. Das Land hat am 15.02.2019 einen Entschließungsantrag im Bundesrat vorgestellt, der die Bundesregierung auffordert, das Arbeitszeitgesetz zu ändern.Darüber möchte Nordrhein-Westfalen es Tarifpartnern ermöglichen, entsprechend der EU-Arbeitszeitrichtlinie anstelle einer täglichen Arbeitszeit eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu vereinbaren. Auch die Regelungen zur Ruhezeit sollen an die europäische Vorgabe angepasst werden: Danach dürften die vorgeschriebenen 11 Stunden verkürzt werden, wenn die betroffenen Arbeitnehmer gleichwertige Ausgleichsruhezeiten erhalten.

Ausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Beschäftigte könnten die Möglichkeit, zeitflexibel und ortsunabhängig zu arbeiten, nur dann wirklich nutzen, wenn sie ihre Arbeitszeiten selbstbestimmter gestalten dürfen, begründet NRW seine Initiative. Die vorgeschlagenen Neuregelungen seien ein gelungener Ausgleich zwischen dem Flexibilisierungsinteresse der Arbeitgeber, dem wachsenden Interesse der Arbeitnehmer an Arbeitszeitsouveränität sowie dem beiderseitigen Interesse am Gesundheitsschutz.

Wie es weitergeht

Sobald die Ausschüsse ihre Empfehlungen ausgearbeitet haben, entscheidet das Plenum, ob es die Entschließung fassen möchte.

(Bundesrat vom 15.02.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Deutscher Anwaltverlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Elisabeth Märker


29.04.2026

BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Im vergangenen Herbst hat der BFH drei neue Entscheidungen zum Thema Betriebsvorrichtungen/erweiterte Gewerbesteuerkürzung veröffentlicht.

weiterlesen
BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


29.04.2026

45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Im Jahr 2025 zahlten Unternehmen in Deutschland durchschnittlich 45 € pro geleisteter Arbeitsstunde und damit rund 29% mehr als im EU-Durchschnitt.

weiterlesen
45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Meldung

©skywalk154/fotolia.com


29.04.2026

Betriebsprüfung ab 2027: Neue Größenklassen für Unternehmen

Ab 2027 gelten neue Schwellenwerte für die Einordnung von Betrieben in Größenklassen. Dies beeinflusst, wie die Finanzverwaltung Betriebsprüfungen plant.

weiterlesen
Betriebsprüfung ab 2027: Neue Größenklassen für Unternehmen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht