19.02.2019

Arbeitsrecht, Meldung

NRW fordert flexiblere Arbeitszeiten

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Die Digitalisierung ist eines der Topthemen des schwarz-gelben Koalitionsvertrages in NRW. Jetzt nimmt die Koalition einen Meilenstein in Angriff: Sie will über eine Bundesratsinitiative das Arbeitszeitgesetz flexibilisieren.

Die voranschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt erfordert nach Ansicht von Nordrhein-Westfalen flexiblere Arbeitszeiten. Das Land hat am 15.02.2019 einen Entschließungsantrag im Bundesrat vorgestellt, der die Bundesregierung auffordert, das Arbeitszeitgesetz zu ändern.Darüber möchte Nordrhein-Westfalen es Tarifpartnern ermöglichen, entsprechend der EU-Arbeitszeitrichtlinie anstelle einer täglichen Arbeitszeit eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu vereinbaren. Auch die Regelungen zur Ruhezeit sollen an die europäische Vorgabe angepasst werden: Danach dürften die vorgeschriebenen 11 Stunden verkürzt werden, wenn die betroffenen Arbeitnehmer gleichwertige Ausgleichsruhezeiten erhalten.

Ausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Beschäftigte könnten die Möglichkeit, zeitflexibel und ortsunabhängig zu arbeiten, nur dann wirklich nutzen, wenn sie ihre Arbeitszeiten selbstbestimmter gestalten dürfen, begründet NRW seine Initiative. Die vorgeschlagenen Neuregelungen seien ein gelungener Ausgleich zwischen dem Flexibilisierungsinteresse der Arbeitgeber, dem wachsenden Interesse der Arbeitnehmer an Arbeitszeitsouveränität sowie dem beiderseitigen Interesse am Gesundheitsschutz.

Wie es weitergeht

Sobald die Ausschüsse ihre Empfehlungen ausgearbeitet haben, entscheidet das Plenum, ob es die Entschließung fassen möchte.

(Bundesrat vom 15.02.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Deutscher Anwaltverlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)