Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eines ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (18/7482) vorgelegt.
Mit der Novellierung sollen europäische Neuregelungen auf zahlreichen Gebieten des Kapitalmarktrechts zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Märkte und des Anlegerschutzes umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Anpassung von Regulierungsvorschriften und die Verbesserung der Überwachung von Marktmissbrauch, die Stärkung von Befugnissen und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden sowie verschärfte Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation.
Befugnis zum Erlass von Auskunfts- und Vorlageersuchen für BaFin
Daneben sollen im Nachgang der Änderungen durch das Kleinanlegerschutzgesetz die aufsichtsrechtlichen Befugnisse ergänzt beziehungsweise die gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. So soll unter anderem die bestehende Produktinterventionsmöglichkeit der BaFin um eine Befugnis zum Erlass von Auskunfts- und Vorlageersuchen ergänzt werden, damit geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für solche Interventionsmaßnahmen vorliegen.
(hib vom 11.02.2016/ Viola C. Didier)