12.02.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Novellierung von Finanzmarktvorschriften

Beitrag mit Bild

Die Novellierung soll die Transparenz verbessern und den Anlegerschutz stärken.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eines ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (18/7482) vorgelegt.

Mit der Novellierung sollen europäische Neuregelungen auf zahlreichen Gebieten des Kapitalmarktrechts zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Märkte und des Anlegerschutzes umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Anpassung von Regulierungsvorschriften und die Verbesserung der Überwachung von Marktmissbrauch, die Stärkung von Befugnissen und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden sowie verschärfte Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation.

Befugnis zum Erlass von Auskunfts- und Vorlageersuchen für BaFin

Daneben sollen im Nachgang der Änderungen durch das Kleinanlegerschutzgesetz die aufsichtsrechtlichen Befugnisse ergänzt beziehungsweise die gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. So soll unter anderem die bestehende Produktinterventionsmöglichkeit der BaFin um eine Befugnis zum Erlass von Auskunfts- und Vorlageersuchen ergänzt werden, damit geprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für solche Interventionsmaßnahmen vorliegen.

(hib vom 11.02.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Forchhammer


22.04.2026

Die Zinsschranke im Kontext von Private Equity Fonds

Die Zinsschranke gemäß § 4h EStG stellt ein zentrales Instrument des deutschen Ertragsteuerrechts zur Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen dar.

weiterlesen
Die Zinsschranke im Kontext von Private Equity Fonds

Meldung

© tashka2000/fotolia.com


22.04.2026

Kontobetrug: Banken verweigern oft die Erstattung

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale verweigern Banken Betrugsopfern trotz gesetzlicher Rückerstattungspflicht häufig die Erstattung.

weiterlesen
Kontobetrug: Banken verweigern oft die Erstattung

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


22.04.2026

FG Münster zu Wandeldarlehen im Start-up

Fremdübliche Wandeldarlehen an Start-ups können trotz Ausfall steuerlich berücksichtigt werden, entschied das FG Münster.

weiterlesen
FG Münster zu Wandeldarlehen im Start-up
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht