Das Bundesministerium der Finanzen hat den Ländern und Verbänden den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz) zur Konsultation zugeleitet.
Das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz soll die Vorgaben der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) nebst der dazugehörigen Verordnung (MiFIR), der EU-Verordnung über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung = SFT-Verordnung und der Benchmark-Verordnung im nationalen Recht verankern.
Weitreichende gesetzliche Anpassungen notwendig
Zur Umsetzung dieser EU-Regelungen sind Anpassungen im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Kreditwesengesetz (KWG) und Börsengesetz (BörsG) erforderlich. Hinzu kommen Änderungen u.a. im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie zahlreiche Folgeänderungen in anderen Vorschriften, da das Gesetz zum Anlass genommen wird, das WpHG zur besseren Übersichtlichkeit neu zu nummerieren.
Bis zum 28.10.2016 besteht die Möglichkeit, zum Referentenentwurf schriftlich Stellung zu nehmen.
(BMF, PM vom 30.09.2016 / Viola C. Didier)