03.11.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Noch keine Entgeltgleichheit in der EU

Beitrag mit Bild

Gender Pay Gap: Ab Donnerstag, den 03.11.2016 bis zum Ende des Jahres arbeiten Frauen in der Europäischen Union umsonst.

Die Europäische Kommission berichtet, dass ab heute bis zum Ende des Jahres Frauen in der Europäischen Union quasi umsonst arbeiten. Beim derzeitigen Tempo geht das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen so langsam zurück, dass Frauen erst im Jahr 2086 so viel verdienen wie Männer.

Der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn von Frauen in Europa liegt laut EU-Kommission 16,7 Prozent unter dem der Männer. Damit arbeiteten Frauen rund 17 Prozent des Jahres unentgeltlich. In Deutschland liege das geschlechterspezifische Lohngefälle wie im Vorjahr bei 21,6 Prozent, das sei der vierthöchste Wert aller EU-Staaten (höchster Wert: Estland mit 29,9 Prozent, niedrigster Wert in Slowenien mit 3,2 Prozent).

Lohngleichheit erst im Jahr 2086

Die Gleichheit von Männern und Frauen in der Europäischen Union auf dem Arbeitsmarkt sei auch im Jahr 2016 noch keine Realität, erklärten EU-Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans und die EU-Kommissarinnen Marianne Thyssen und Vera Jourova. Die Ungleichheit spiegele sich im Stundenlohn für Frauen, der immer noch 16,7 Prozent unter dem ihrer männlichen Kollegen liege. Beim derzeitigen Tempo gehe das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen so langsam zurück, dass Frauen erst im Jahr 2086 so viel verdienen würden wie Männer.

(EU-Kommission, EU-Aktuell vom 31.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Marco2811/fotolia.com


19.12.2025

Irreführende Preiswerbung in Prospekten

Eine Preiswerbung mit prozentualen Ermäßigungen ist unzulässig, wenn sie sich auf die UVP statt auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht.

weiterlesen
Irreführende Preiswerbung in Prospekten

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


19.12.2025

Kabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Ohne die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bestünde in den kommenden Monaten ein Risiko von erheblichem Personalabbau in von Kurzarbeit betroffenen Betrieben.

weiterlesen
Kabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


18.12.2025

Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Der Bundesfinanzhof hat erstmals klargestellt, wann ein Schadensersatzanspruch wegen Datenschutzverstößen gegen ein Finanzamt zulässig ist.

weiterlesen
Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank