03.11.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Noch keine Entgeltgleichheit in der EU

Beitrag mit Bild

Gender Pay Gap: Ab Donnerstag, den 03.11.2016 bis zum Ende des Jahres arbeiten Frauen in der Europäischen Union umsonst.

Die Europäische Kommission berichtet, dass ab heute bis zum Ende des Jahres Frauen in der Europäischen Union quasi umsonst arbeiten. Beim derzeitigen Tempo geht das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen so langsam zurück, dass Frauen erst im Jahr 2086 so viel verdienen wie Männer.

Der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn von Frauen in Europa liegt laut EU-Kommission 16,7 Prozent unter dem der Männer. Damit arbeiteten Frauen rund 17 Prozent des Jahres unentgeltlich. In Deutschland liege das geschlechterspezifische Lohngefälle wie im Vorjahr bei 21,6 Prozent, das sei der vierthöchste Wert aller EU-Staaten (höchster Wert: Estland mit 29,9 Prozent, niedrigster Wert in Slowenien mit 3,2 Prozent).

Lohngleichheit erst im Jahr 2086

Die Gleichheit von Männern und Frauen in der Europäischen Union auf dem Arbeitsmarkt sei auch im Jahr 2016 noch keine Realität, erklärten EU-Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans und die EU-Kommissarinnen Marianne Thyssen und Vera Jourova. Die Ungleichheit spiegele sich im Stundenlohn für Frauen, der immer noch 16,7 Prozent unter dem ihrer männlichen Kollegen liege. Beim derzeitigen Tempo gehe das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen so langsam zurück, dass Frauen erst im Jahr 2086 so viel verdienen würden wie Männer.

(EU-Kommission, EU-Aktuell vom 31.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Butch/fotolia.com


21.04.2026

Sozialversicherungspflicht kann nicht umetikettiert werden

Für die Sozialversicherung zählen die tatsächlichen Verhältnisse, nicht nachträgliche arbeitsrechtliche Gestaltungen.

weiterlesen
Sozialversicherungspflicht kann nicht umetikettiert werden

Meldung

©aaabbc/fotolia.com


21.04.2026

CSRD-Umsetzung: DRSC und IDW warnen vor rückwirkenden Pflichten

DRSC und IDW verlangen klare CSRD-Regeln ohne Rückwirkung und mit praktikablen Übergangsfristen für Unternehmen.

weiterlesen
CSRD-Umsetzung: DRSC und IDW warnen vor rückwirkenden Pflichten

Meldung

© forkART Photography/fotolia.com


20.04.2026

Arbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Die fristlose Kündigung einer Betriebsrätin scheiterte, weil Pflichtverstoß und Verhältnismäßigkeit das Gericht nicht überzeugten.

weiterlesen
Arbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht