• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Noch 100 Tage: Endspurt für Vorbereitung auf neue Datenschutzregeln

25.01.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Noch 100 Tage: Endspurt für Vorbereitung auf neue Datenschutzregeln

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©marog-pixcells/fotolia.com

In knapp 100 Tagen, ab dem 25.05.2018, gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung: Bislang haben nur zwei Mitgliedstaaten (Deutschland und Österreich) die notwendigen nationalen Gesetze verabschiedet. Aber auch viele Unternehmen sind noch nicht ausreichend vorbereitet.

Am 06.04.2016 einigte sich die EU auf eine umfassende Reform ihres Datenschutz-Rechtsrahmens und verabschiedete das Datenschutz-Reformpaket. Es enthält die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), mit der die 20 Jahre alte Datenschutz-Richtlinie ersetzt wird. Die neuen EU-weiten Datenschutzbestimmungen sind ab 25.05.2018, zwei Jahre nach der Verabschiedung und dem Inkrafttreten der Verordnung anwendbar. Die EU-Kommission hat nun einen Leitfaden herausgegeben, der einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und die noch ausstehenden Aufgaben gibt.

Neues Online-Tool unterstützt die praktische Anwendung

Nicht alle Akteure sind sich der Vorteile und Chancen, die sich aus den neuen Bestimmungen ergeben, gleichermaßen bewusst. Es muss insbesondere mehr getan werden, um KMU besser zu informieren und sie in ihren Bemühungen zur Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen. Daher stellte die EU-Kommission jetzt ein neues, praktisches Online-Tool ins Netz, das Bürgern, Organisationen, Unternehmen und insbesondere KMU dabei helfen soll, die neuen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und sie richtig zu nutzen. Um die Vorbereitungen zu unterstützen und die Bürger über die Auswirkungen der Verordnung zu informieren, wird die Kommission auch Veranstaltungen in den Mitgliedstaaten organisieren.

(EU-Kommission, EU-Aktuell vom 24.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Der Betrieb


26.05.2023

Steuerliche Aspekte von Mitarbeiterbeteiligungen in Form sog. Hurdle Shares

Die typischen Mitarbeiterbeteiligungen in Form von virtuellen und „echten“ Beteiligungsprogrammen sind aus wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht häufig nicht die beste Alternative, um Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. In der Praxis werden daher in letzter Zeit vermehrt sog. Hurdle Shares verwendet, bei deren Ausgestaltung allerdings einige steuerliche Fallstricke zu beachten sind.

Steuerliche Aspekte von Mitarbeiterbeteiligungen in Form sog. Hurdle Shares
Fußball, Fussball, Tor, Sport
©alphaspirit/fotolia.com


26.05.2023

Profifußball: BAG analysiert Verlängerungsklausel

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem aktuellen Urteil mit einer einsatzabhängigen Verlängerungsklausel in Arbeitsverträgen mit Profifußballern befasst.

Profifußball: BAG analysiert Verlängerungsklausel

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App