• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Noch 100 Tage: Endspurt für Vorbereitung auf neue Datenschutzregeln

25.01.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Noch 100 Tage: Endspurt für Vorbereitung auf neue Datenschutzregeln

Beitrag mit Bild

©marog-pixcells/fotolia.com

In knapp 100 Tagen, ab dem 25.05.2018, gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung: Bislang haben nur zwei Mitgliedstaaten (Deutschland und Österreich) die notwendigen nationalen Gesetze verabschiedet. Aber auch viele Unternehmen sind noch nicht ausreichend vorbereitet.

Am 06.04.2016 einigte sich die EU auf eine umfassende Reform ihres Datenschutz-Rechtsrahmens und verabschiedete das Datenschutz-Reformpaket. Es enthält die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), mit der die 20 Jahre alte Datenschutz-Richtlinie ersetzt wird. Die neuen EU-weiten Datenschutzbestimmungen sind ab 25.05.2018, zwei Jahre nach der Verabschiedung und dem Inkrafttreten der Verordnung anwendbar. Die EU-Kommission hat nun einen Leitfaden herausgegeben, der einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und die noch ausstehenden Aufgaben gibt.

Neues Online-Tool unterstützt die praktische Anwendung

Nicht alle Akteure sind sich der Vorteile und Chancen, die sich aus den neuen Bestimmungen ergeben, gleichermaßen bewusst. Es muss insbesondere mehr getan werden, um KMU besser zu informieren und sie in ihren Bemühungen zur Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen. Daher stellte die EU-Kommission jetzt ein neues, praktisches Online-Tool ins Netz, das Bürgern, Organisationen, Unternehmen und insbesondere KMU dabei helfen soll, die neuen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und sie richtig zu nutzen. Um die Vorbereitungen zu unterstützen und die Bürger über die Auswirkungen der Verordnung zu informieren, wird die Kommission auch Veranstaltungen in den Mitgliedstaaten organisieren.

(EU-Kommission, EU-Aktuell vom 24.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Gina Susann Kriwat


28.07.2025

LAG München gewährt kellnerndem Studenten Rekord-Schadensersatz – und einen Anspruch auf Entschuldigung

Ein Jura-Student kellnert in einer Münchener Gaststätte und will eine Betriebsratswahl initiieren – woraufhin ihn die Arbeitgeberin nicht mehr zu Diensten einteilt und ihm schließlich außerordentlich kündigt. Der Betroffene klagt, auch auf umfangreiche Zahlungsansprüche. Das LAG München verurteilte die Arbeitgeberin nun und sprach dem Kläger insgesamt rund 100.000 € zu. Noch interessanter: Dazu verpflichtete das LAG die Arbeitgeberin zu einer schriftlichen Entschuldigung.

weiterlesen
LAG München gewährt kellnerndem Studenten Rekord-Schadensersatz – und einen Anspruch auf Entschuldigung

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


28.07.2025

Referentenentwurf zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz

Mit dem 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen Betriebsrenten eine noch höhere Verbreitung finden. Dazu werden sämtliche Rahmenbedingungen verbessert.

weiterlesen
Referentenentwurf zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


28.07.2025

Überblick: Nachhaltigkeitsregeln in Deutschland und Europa

Die Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte werden komplexer, doch mit einer neuen IDW-Übersicht erhalten Unternehmen eine kompakte Orientierungshilfe.

weiterlesen
Überblick: Nachhaltigkeitsregeln in Deutschland und Europa

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank