• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers

11.02.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Die EU-Abschlussprüferverordnung hat zahlreiche Auslegungs- und Zweifelsfragen bei der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer hervorgebracht. Das IDW-Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers greift diese Fragen auf und gibt Anwendungshinweise für Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse und Abschlussprüfer.

Nach der Veröffentlichung des IDW-Positionspapiers in der fünften Fassung (Stand: 21.10.2019) hat sich die APAS im Rahmen der Verlautbarung Nr. 8 vom 13.12.2019 ebenfalls zu den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO (sog. Blacklist) geäußert. Die IDW-Fachgremien haben die Verlautbarung der APAS vor dem Hintergrund der im Positionspapier geäußerten IDW-Auffassung erörtert und eine diesbezügliche Ergänzung des Positionspapiers vorgenommen.

Ergänzung des Positionspapiers zu Nichtprüfungsleistungen

Die Ergänzungen betreffen Abschnitt 2.4.3. des Positionspapiers zu den Konsequenzen bei einem vor Testaterteilung erkannten Verstoß gegen die Blacklist und dienen dazu, den Nutzer des Papiers auf die Auffassung der APAS hinzuweisen. Dies betrifft insbesondere die Konsequenzen für die Beurteilung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und ggf. für die Berichterstattung im Bestätigungsvermerk.

Das ergänzte IDW-Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers und die anderen IDW-Positionspapiere zur EU-Regulierung der Abschlussprüfung finden Sie hier.

(IDW vom 07.02.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


29.05.2026

AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Eine falsche Anrede in einer Bewerbungsabsage kann heikel sein, vor allem, wenn Bewerbende ausdrücklich um eine geschlechtsneutrale Ansprache bitten.

weiterlesen
AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


29.05.2026

Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Frauen übernehmen zunehmend Spitzenpositionen in den Kontrollgremien, während auch internationale Führungserfahrung wichtiger wird.

weiterlesen
Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht