• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers

12.01.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers

Beitrag mit Bild

Die EU-VO enthält keine Definition des Begriffs „Nichtprüfungsleistungen“.

Für Abschlussprüfer und Prüfungsausschuss gelten seit dem 17.06.2016 durch das AReG und das APAReG neue Vorschriften, die wiederum einige Auslegungs- und Zweifelsfragen aufwerfen. Ein IDW Positionspapier gibt praxisorientierte Anwendungshinweise und soll zur Rechtssicherheit beitragen.

Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu überwachen, setzen sich der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss auch mit den Nichtprüfungsleistungen, die vom Abschlussprüfer erbracht werden, auseinander.

IDW Positionspapier

Die EU-Regulierung hat hier zahlreiche Neuerungen mit sich gebracht. Die Vorschriften gelten seit dem 17.06.2016 und werfen Fragen bei der Auslegung auf. In einem Positionspapier greift das IDW diese Fragen auf und gibt Anwendungshinweise für Aufsichtsräte und Abschlussprüfer. Das IDW Positionspapier können Sie hier herunterladen.

(IDW vom 11.01.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 Euro wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


21.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)