• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers

12.01.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers

Beitrag mit Bild

Die EU-VO enthält keine Definition des Begriffs „Nichtprüfungsleistungen“.

Für Abschlussprüfer und Prüfungsausschuss gelten seit dem 17.06.2016 durch das AReG und das APAReG neue Vorschriften, die wiederum einige Auslegungs- und Zweifelsfragen aufwerfen. Ein IDW Positionspapier gibt praxisorientierte Anwendungshinweise und soll zur Rechtssicherheit beitragen.

Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu überwachen, setzen sich der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss auch mit den Nichtprüfungsleistungen, die vom Abschlussprüfer erbracht werden, auseinander.

IDW Positionspapier

Die EU-Regulierung hat hier zahlreiche Neuerungen mit sich gebracht. Die Vorschriften gelten seit dem 17.06.2016 und werfen Fragen bei der Auslegung auf. In einem Positionspapier greift das IDW diese Fragen auf und gibt Anwendungshinweise für Aufsichtsräte und Abschlussprüfer. Das IDW Positionspapier können Sie hier herunterladen.

(IDW vom 11.01.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


01.09.2026

EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Wer mit künftiger Klimaneutralität wirbt, muss gem. EmpCo konkrete, messbare und überprüfbare Maßnahmen zur Zielerreichung belegen.

weiterlesen
EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Meldung

© Calado/fotolia.com


01.09.2026

Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Im Jahr 2025 waren rund 790.000 bzw. 18,5 % aller sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen sachgrundlos befristet

weiterlesen
Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Steuerboard

Marcus Niermann / Katharina Pichler


31.08.2026

Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Viele Ehepaare heiraten, ohne einen Ehevertrag zu schließen. Sie leben dann automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Endet die Ehe hat derjenige Ehegatte, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen.

weiterlesen
Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht