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12.01.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers

Beitrag mit Bild

Die EU-VO enthält keine Definition des Begriffs „Nichtprüfungsleistungen“.

Für Abschlussprüfer und Prüfungsausschuss gelten seit dem 17.06.2016 durch das AReG und das APAReG neue Vorschriften, die wiederum einige Auslegungs- und Zweifelsfragen aufwerfen. Ein IDW Positionspapier gibt praxisorientierte Anwendungshinweise und soll zur Rechtssicherheit beitragen.

Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu überwachen, setzen sich der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss auch mit den Nichtprüfungsleistungen, die vom Abschlussprüfer erbracht werden, auseinander.

IDW Positionspapier

Die EU-Regulierung hat hier zahlreiche Neuerungen mit sich gebracht. Die Vorschriften gelten seit dem 17.06.2016 und werfen Fragen bei der Auslegung auf. In einem Positionspapier greift das IDW diese Fragen auf und gibt Anwendungshinweise für Aufsichtsräte und Abschlussprüfer. Das IDW Positionspapier können Sie hier herunterladen.

(IDW vom 11.01.2017 / Viola C. Didier)


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