• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers

12.01.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers

Beitrag mit Bild

Die EU-VO enthält keine Definition des Begriffs „Nichtprüfungsleistungen“.

Für Abschlussprüfer und Prüfungsausschuss gelten seit dem 17.06.2016 durch das AReG und das APAReG neue Vorschriften, die wiederum einige Auslegungs- und Zweifelsfragen aufwerfen. Ein IDW Positionspapier gibt praxisorientierte Anwendungshinweise und soll zur Rechtssicherheit beitragen.

Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu überwachen, setzen sich der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss auch mit den Nichtprüfungsleistungen, die vom Abschlussprüfer erbracht werden, auseinander.

IDW Positionspapier

Die EU-Regulierung hat hier zahlreiche Neuerungen mit sich gebracht. Die Vorschriften gelten seit dem 17.06.2016 und werfen Fragen bei der Auslegung auf. In einem Positionspapier greift das IDW diese Fragen auf und gibt Anwendungshinweise für Aufsichtsräte und Abschlussprüfer. Das IDW Positionspapier können Sie hier herunterladen.

(IDW vom 11.01.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


20.05.2026

FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung

Auch ein vorweggenommener Zugewinnausgleich kann beim Grundstücksverkauf Spekulationssteuer auslösen, entschied das FG Niedersachsen.

weiterlesen
FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung

Meldung

Grundsteuer


20.05.2026

BFH bestätigt Grundsteuer-Modell in Baden-Württemberg

Der BFH entschied, dass Baden-Württemberg die Grundsteuer ab 2025 verfassungsgemäß nach dem Bodenwertmodell berechnen darf.

weiterlesen
BFH bestätigt Grundsteuer-Modell in Baden-Württemberg

Steuerboard

Nicole Wolf-Thomann


20.05.2026

Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste

Mit Beschluss vom 17.11.2020 (VIII R 11/18) hat der BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F. (heute § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG) mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.

weiterlesen
Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht