• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nichtbeantwortung einer positiven Bestätigungsanfrage

04.03.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Nichtbeantwortung einer positiven Bestätigungsanfrage

Beitrag mit Bild

Die WPK nimmt Stellung zur Nichtbeantwortung einer Bestätigungsanfrage.

Wie ist zu reagieren, wenn im Rahmen einer Saldenbestätigungsanfrage ein angefragter Dritter mitteilt, dass er generell keine Saldenbestätigungsanfrage beantwortet, damit er für Fehler in den an den Abschlussprüfer gesandten Informationen nicht verantwortlich gemacht werden kann?

Nach Auffassung der Wirtschaftsprüferkammer ist in einem solchen Fall IDW PS 302, Tz. 16 Bestätigungen Dritter einschlägig. Danach muss der Abschlussprüfer bei jeder Nichtbeantwortung alternative Prüfungshandlungen durchführen, um relevante und verlässliche Prüfungsnachweise zu erlangen. Ist die Beantwortung einer positiven Bestätigungsanfrage unverzichtbar, weil alternative Prüfungshandlungen nach Einschätzung des Abschlussprüfers nicht genügen, um zusammen mit anderen Prüfungshandlungen ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise erlangen zu können, ist nach IDW PS 250 n.F., IDW PS 261 n.F. und IDW PS 400 über die Auswirkungen auf die Prüfungsdurchführung und das Prüfungsurteil zu entscheiden.

(WPK vom 03.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)