• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nichtbeantwortung einer positiven Bestätigungsanfrage

04.03.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Nichtbeantwortung einer positiven Bestätigungsanfrage

Beitrag mit Bild

Die WPK nimmt Stellung zur Nichtbeantwortung einer Bestätigungsanfrage.

Wie ist zu reagieren, wenn im Rahmen einer Saldenbestätigungsanfrage ein angefragter Dritter mitteilt, dass er generell keine Saldenbestätigungsanfrage beantwortet, damit er für Fehler in den an den Abschlussprüfer gesandten Informationen nicht verantwortlich gemacht werden kann?

Nach Auffassung der Wirtschaftsprüferkammer ist in einem solchen Fall IDW PS 302, Tz. 16 Bestätigungen Dritter einschlägig. Danach muss der Abschlussprüfer bei jeder Nichtbeantwortung alternative Prüfungshandlungen durchführen, um relevante und verlässliche Prüfungsnachweise zu erlangen. Ist die Beantwortung einer positiven Bestätigungsanfrage unverzichtbar, weil alternative Prüfungshandlungen nach Einschätzung des Abschlussprüfers nicht genügen, um zusammen mit anderen Prüfungshandlungen ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise erlangen zu können, ist nach IDW PS 250 n.F., IDW PS 261 n.F. und IDW PS 400 über die Auswirkungen auf die Prüfungsdurchführung und das Prüfungsurteil zu entscheiden.

(WPK vom 03.03.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com


20.02.2026

EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Viele Mitgliedstaaten gehen über die EU-Mindestvorgaben hinaus, was zu großen Überschneidungen, Doppelregulierungen und insgesamt mehr Bürokratie führt.

weiterlesen
EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


20.02.2026

Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Mit der geplanten Reform verschiebt die Bundesregierung den Schwerpunkt im Arbeitsschutz von formalen Bestellpflichten hin zur konkreten Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.

weiterlesen
Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Meldung

©jirsak/123rf.com


20.02.2026

„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben

Werbung mit „CO₂-neutralem Versand“ und „nachhaltig & regional“ sind irreführende Aussagen, wenn sie nicht hinreichend konkretisiert werden.

weiterlesen
„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)