• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nicht jede Pflichtverletzung rechtfertigt fristlose Kündigung

14.04.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Nicht jede Pflichtverletzung rechtfertigt fristlose Kündigung

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen an Dritte kann eine fristlose außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dies ist jedoch nicht bei jeder Weiterleitung sensibler Daten der Fall, wie ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein zeigt.

Ein angestellter Direktmarketing Manager hatte volle Zugriffsrechte zum SAP-System seiner Arbeitgeberin, welche Teil einer im Versandhandel tätigen Unternehmensgruppe ist. Als der Manager zum Einzelbetriebsrat gewählt wurde, verwies die Arbeitgeberin ihn an den Betriebsrat im Schwesterunternehmen zur Einarbeitung.

Zugriff auf vertrauliche Unterlagen

Anlässlich eines dienstlichen Auftrags stieß der Manager, ohne Zusammenhang mit seinem Auftrag, auf im SAP-System ohne Vertraulichkeitsvermerk hinterlegte Rechnungen der von seiner Arbeitgeberin arbeitsrechtlich beauftragten Rechtsanwaltskanzlei. Er druckte die Rechnungen und Timesheets aus und zeigte sie einem Betriebsratsmitglied des Schwesterunternehmens. Als dieses den Besitz der Unterlagen als kritisch erachtete, schredderte er die Unterlagen sofort und ließ seine SAP-Zugriffsrechte einschränken.

Betriebsrat des Schwesterunternehmens kein „Dritter“

Die Arbeitgeberin reagierte mit außerordentlicher Kündigung. Dagegen wehrte sich der Manager erfolgreich. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hielt die Kündigung in seiner Entscheidung vom 4.3.2015 (Az. 3 Sa 400/14) mangels wichtigen Grundes für unwirksam. Der Manager hatte einen uneingeschränkten Zugriff auf die SAP-Daten. Es handelte sich bei den Unterlagen nicht um Geschäftsgeheimnisse. Es fehlte jeder Vertraulichkeitsvermerk. Angesichts der Zugehörigkeit zur Unternehmensgruppe und der von der Arbeitgeberin gewünschten Zusammenarbeit handelte es sich beim Betriebsrat des Schwesterunternehmens nicht um einen Dritten, erklärten die Richter. Im Übrigen hätte eine Abmahnung ausgereicht.

(LAG Schleswig-Holstein / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Laurenz Lipp / Nina Ilka


17.06.2026

Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Wer ein Grundstück innerhalb der Familie verkauft und den Kaufpreis zinslos in Raten stunden lässt, musste bislang damit rechnen, dass das Finanzamt fiktive Zinsen berechnet und als Kapitalertrag besteuert. Damit ist jetzt Schluss.

weiterlesen
Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Meldung

©jirsak/123rf.com


17.06.2026

Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet

McDonald’s darf nach einem Anerkenntnisurteil des LG München I nicht mehr mit einem unkonkreten Versprechen zur Klimaneutralität werben.

weiterlesen
Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet

Meldung

©SBH/fotolia.com


17.06.2026

Fair-Value-Option: EFRAG sieht EU-Kriterien erfüllt

EFRAG hat den vorläufigen Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen an der Fair-Value-Option veröffentlicht.

weiterlesen
Fair-Value-Option: EFRAG sieht EU-Kriterien erfüllt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht