13.09.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neustrukturierung der Finanzmarktbehörde

Beitrag mit Bild

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung regelt auch die Abwicklung des Finanzmarktstabilisierungsfonds.

Die Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) sollen laut dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (18/9530) neu strukturiert werden.

Die seit 2015 ausgeübte Funktion der nationalen Abwicklungsbehörde für Kreditinstitute (NAB) soll auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen werden. Dort soll die NAB als eigener Geschäftsbereich operativ unabhängig sein. Die Entscheidungswege in Krisensituationen würden damit unter einem Dach zusammengeführt, begründet die Regierung ihre Maßnahme.

Zur Abwicklung des Finanzmarktstabilisierungsfonds

Der 2008 im Zuge der Finanzmarktkrise errichtete Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), der bisher von der FMSA verwaltet wurde, wurde schon 2015 für neue Maßnahmen geschlossen. Zuvor hatte sich das Volumen des Fonds durch Rückzahlungen der Maßnahmenempfänger bereits verringert. Restaufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung und Abwicklung des FMS sollen auf die Finanzagentur GmbH der Bundesrepublik übertragen werden, die neben ihren Kernaufgaben im Schuldenwesen schon bislang für die Refinanzierung des FMS gesorgt habe, heißt es in dem Gesetzentwurf.

(Deutscher Bundestag, hib 12.09.2016/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Franziska Sontheim


28.04.2026

Anlaufhemmung für Schenkungsteuer und Werterhöhung von GmbH-Anteilen als Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG (BFH vom 27.08.2025 – II R 1/23)

In der Schenkungsteuerpraxis ist der Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 AO immer wieder streitentscheidend – insbesondere bei anzeigepflichtigen Vorgängen nach § 30 ErbStG, wenn das Finanzamt anschließend eine Steuererklärung nach § 31 ErbStG anfordert.

weiterlesen
Anlaufhemmung für Schenkungsteuer und Werterhöhung von GmbH-Anteilen als Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG (BFH vom 27.08.2025 – II R 1/23)

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


28.04.2026

EFRAG legt Arbeitsprogramm 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

EFRAG stellt die Weichen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026. Im Fokus stehen weniger neue Pflichten, sondern vor allem Vereinfachungen.

weiterlesen
EFRAG legt Arbeitsprogramm 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

Meldung

©Pixelot/fotolia.com


28.04.2026

Fristlose Kündigung: LAG verschärft Fristenrisiko für Arbeitgeber

Bei fristlosen Kündigungen darf die Zweiwochenfrist nicht wegen eines Integrationsamt-Verfahrens versäumt werden, entschied das LAG Stuttgart.

weiterlesen
Fristlose Kündigung: LAG verschärft Fristenrisiko für Arbeitgeber
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht