13.09.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neustrukturierung der Finanzmarktbehörde

Beitrag mit Bild

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung regelt auch die Abwicklung des Finanzmarktstabilisierungsfonds.

Die Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) sollen laut dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (18/9530) neu strukturiert werden.

Die seit 2015 ausgeübte Funktion der nationalen Abwicklungsbehörde für Kreditinstitute (NAB) soll auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen werden. Dort soll die NAB als eigener Geschäftsbereich operativ unabhängig sein. Die Entscheidungswege in Krisensituationen würden damit unter einem Dach zusammengeführt, begründet die Regierung ihre Maßnahme.

Zur Abwicklung des Finanzmarktstabilisierungsfonds

Der 2008 im Zuge der Finanzmarktkrise errichtete Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), der bisher von der FMSA verwaltet wurde, wurde schon 2015 für neue Maßnahmen geschlossen. Zuvor hatte sich das Volumen des Fonds durch Rückzahlungen der Maßnahmenempfänger bereits verringert. Restaufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung und Abwicklung des FMS sollen auf die Finanzagentur GmbH der Bundesrepublik übertragen werden, die neben ihren Kernaufgaben im Schuldenwesen schon bislang für die Refinanzierung des FMS gesorgt habe, heißt es in dem Gesetzentwurf.

(Deutscher Bundestag, hib 12.09.2016/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jat306/fotolia.com


15.12.2025

Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Über eine neues Portal können bürokratische Hürden beschrieben und konkrete Verbesserungsvorschläge mit nur sieben Klicks eingereicht werden.

weiterlesen
Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


15.12.2025

Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln unterstreicht die Bedeutung der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung auch bei grob fahrlässigem Verhalten.

weiterlesen
Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank