22.06.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Neuregelungen zu Sozialkassen wird begrüßt

Beitrag mit Bild

©Jamrooferpix/fotolia.com

Einstimmig hat der Bundestag heute den Gesetzentwurf zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe angenommen. Das Vorhaben der Bundesregierung, allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge, die den Sozialkassenverfahren zugrunde liegen, rückwirkend zum 1. Januar 2006 für alle Arbeitgeber verbindlich anzuordnen, wurde zuvor von Experten in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales begrüßt.

Mit dem dem neuen Gesetz will die Regierung eine „eigenständige Rechtsgrundlage für den Beitragseinzug und die Leistungsgewährung“ schaffen. Zur Stärkung des effektiven Rechtsschutzes der Sozialkassen als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien ermöglicht es zudem den Arbeitsgerichten, in Verfahren über Leistungsansprüche eine vorläufige Leistungspflicht der Beitragszahler anzuordnen.

Grundsatzentscheidung des BAG

Hintergrund der Neuregelung sind Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das mehrere Allgemeinverbindlichkeitserklärungen im Baugewerbe für unwirksam erklärt hatte, weil aus Sicht des Gerichts die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen. Die Entscheidungen hätten „weitreichende Konsequenzen auch für tarifvertragliche Sozialkassenverfahren in anderen Branchen“, erfüllten die von den Tarifvertragsparteien geschaffenen Sozialkassen doch „sozialpolitisch wichtige Aufgaben, die von der Berufsbildungsförderung über Urlaubskassenverfahren bis hin zur Alterssicherung reichen“, schreibt die Regierung in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf.

Neuregelung „von existenzieller Bedeutung“

Die Änderung sei richtig und müsse möglichst schnell kommen, forderte Frank Schmidt-Hullmann vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Derzeit würden immer mehr Betriebe ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, was zu finanziellen Schieflagen bei den Sozialkassen führen würde. Christian Schneider von der Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk sagte, das Gesetz sei zwingend erforderlich, um den Fortbestand des Sozialkassenverfahrens im Dachdeckerhandwerk und den anderen betroffenen Branchen zu sichern. Ansonsten sei die Altersversorgung hunderttausender Arbeitnehmer gefährdet, warnte er. Friedemann Berg vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks sagte, die geplante Einbeziehung nicht-tarifgebundener Arbeitgeber sei „von existenzieller Bedeutung“. Ohne diese Einbeziehung würden die Sozialkassen weit weniger handlungsfähig sein. Michael Heilmann von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) betonte, die Einbeziehung aller Unternehmen sorge für Wettbewerbsneutralität. Gerade bei klein- und mittelständischen Unternehmensstrukturen sei ohne Sozialkassen zudem die Fortbildung der Arbeitnehmer „gar nicht vorstellbar“.

(Dt. Bundestag, hib vom 22.06.2017 und 19.06.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)