• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neuregelung zur Verzahnung von Konzerninsolvenzen

13.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neuregelung zur Verzahnung von Konzerninsolvenzen

Beitrag mit Bild

© Marco2811/fotolia.com

Der Bundestag hat für die Neuregelung von Konzerninsolvenzen gestimmt. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die einzelnen Insolvenzverfahren bei Unternehmen, die zu einem Konzern gehören, besser miteinander zuverzahnen.

Der Entwurf sieht Gerichtsstandsregelungen vor, die es ermöglichen sollen, dass sämtliche Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig gemacht werden können. Für den Fall, dass Verfahren an mehreren Gerichten geführt werden, wird die Möglichkeit einer Verweisung an ein einziges Gericht geschaffen, schreibt die Regierung. Diese Zuständigkeitskonzentration wird durch eine einheitliche Richterzuständigkeit ergänzt. Für die Fälle, in denen Verfahren an mehreren Gerichten geführt werden oder in denen mehrere Verwalter bestellt worden sind, schafft der Entwurf Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltern und den Gerichten, heißt es in der Vorlage.

Bessere Abstimmung der Einzelverfahren

Das geplante Koordinationsverfahren wiederum soll nach Aussage der Regierung die Abstimmung der Einzelverfahren verbessern, „ohne die Selbstständigkeit der Einzelverfahren in Frage zu stellen“. In seinem Rahmen soll eine Person als Koordinationsverwalter mit der Koordination der Einzelverfahren betraut werden. Seine Aufgabe bestehe darin, Vorschläge für die abgestimmte Insolvenzverwaltung auszuarbeiten. Eine besondere Stellung nehme dabei der vom Koordinationsverwalter vorzulegende und vom Koordinierungsgericht zu bestätigende Koordinationsplan ein, der als Referenzplan für die auf der Ebene der Einzelverfahren, insbesondere auf der Grundlage von Insolvenzplänen, zu ergreifenden Maßnahmen diene.

(Dt. Bundestag, hib vom 09.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Vielfalt21 / fotolia.com


30.10.2025

BFH bestätigt Umsatzsteuerpflicht für Einzweck-Gutscheine

Maßgeblich für die umsatzsteuerliche Einstufung als Einzweck-Gutschein ist allein, ob bei der Ausgabe Ort und Steuerbetrag der Leistung feststehen. Der Vertriebsweg ist dabei unerheblich.

weiterlesen
BFH bestätigt Umsatzsteuerpflicht für Einzweck-Gutscheine

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


30.10.2025

BFH zur Grunderwerbsteuer bei Umwandlungen

Der BFH stellt klar, dass eine rein faktische Beherrschung durch mehrere Gesellschafter nicht für die Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG genügt.

weiterlesen
BFH zur Grunderwerbsteuer bei Umwandlungen

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


29.10.2025

BAG: Commerzbank musste Betriebsrente nicht voll anpassen

Die wirtschaftliche Stabilität des Arbeitgebers bleibt ein entscheidender Faktor bei der Erhöhung der Betriebsrente, stellte das BAG jetzt klar.

weiterlesen
BAG: Commerzbank musste Betriebsrente nicht voll anpassen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank