• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neuregelung zur Verzahnung von Konzerninsolvenzen

13.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neuregelung zur Verzahnung von Konzerninsolvenzen

Beitrag mit Bild

© Marco2811/fotolia.com

Der Bundestag hat für die Neuregelung von Konzerninsolvenzen gestimmt. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die einzelnen Insolvenzverfahren bei Unternehmen, die zu einem Konzern gehören, besser miteinander zuverzahnen.

Der Entwurf sieht Gerichtsstandsregelungen vor, die es ermöglichen sollen, dass sämtliche Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig gemacht werden können. Für den Fall, dass Verfahren an mehreren Gerichten geführt werden, wird die Möglichkeit einer Verweisung an ein einziges Gericht geschaffen, schreibt die Regierung. Diese Zuständigkeitskonzentration wird durch eine einheitliche Richterzuständigkeit ergänzt. Für die Fälle, in denen Verfahren an mehreren Gerichten geführt werden oder in denen mehrere Verwalter bestellt worden sind, schafft der Entwurf Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltern und den Gerichten, heißt es in der Vorlage.

Bessere Abstimmung der Einzelverfahren

Das geplante Koordinationsverfahren wiederum soll nach Aussage der Regierung die Abstimmung der Einzelverfahren verbessern, „ohne die Selbstständigkeit der Einzelverfahren in Frage zu stellen“. In seinem Rahmen soll eine Person als Koordinationsverwalter mit der Koordination der Einzelverfahren betraut werden. Seine Aufgabe bestehe darin, Vorschläge für die abgestimmte Insolvenzverwaltung auszuarbeiten. Eine besondere Stellung nehme dabei der vom Koordinationsverwalter vorzulegende und vom Koordinierungsgericht zu bestätigende Koordinationsplan ein, der als Referenzplan für die auf der Ebene der Einzelverfahren, insbesondere auf der Grundlage von Insolvenzplänen, zu ergreifenden Maßnahmen diene.

(Dt. Bundestag, hib vom 09.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Philipp Weiten / Jan-Philipp Jansen


23.02.2026

Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?

Die Verschonung von Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG steht – je nach Art der Verschonung – unter dem Vorbehalt der Einhaltung von fünf- bzw. siebenjährigen Behaltensfristen.

weiterlesen
Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


23.02.2026

Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Banken dürfen bei der Neuberechnung von Zinsen keine unzutreffenden Parameter zugrunde legen oder rechnerisch falsche Ansprüche konstruieren.

weiterlesen
Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Meldung

©VRD/fotolia.com


23.02.2026

Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?

Mit der Änderung reagiert das IASB auf bestehende Unsicherheiten und uneinheitliche Praxis bei der Anwendung der Fair-Value-Option nach IAS 28.

weiterlesen
Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)