• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neuregelung zur Verzahnung von Konzerninsolvenzen

13.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neuregelung zur Verzahnung von Konzerninsolvenzen

Beitrag mit Bild

© Marco2811/fotolia.com

Der Bundestag hat für die Neuregelung von Konzerninsolvenzen gestimmt. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die einzelnen Insolvenzverfahren bei Unternehmen, die zu einem Konzern gehören, besser miteinander zuverzahnen.

Der Entwurf sieht Gerichtsstandsregelungen vor, die es ermöglichen sollen, dass sämtliche Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig gemacht werden können. Für den Fall, dass Verfahren an mehreren Gerichten geführt werden, wird die Möglichkeit einer Verweisung an ein einziges Gericht geschaffen, schreibt die Regierung. Diese Zuständigkeitskonzentration wird durch eine einheitliche Richterzuständigkeit ergänzt. Für die Fälle, in denen Verfahren an mehreren Gerichten geführt werden oder in denen mehrere Verwalter bestellt worden sind, schafft der Entwurf Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltern und den Gerichten, heißt es in der Vorlage.

Bessere Abstimmung der Einzelverfahren

Das geplante Koordinationsverfahren wiederum soll nach Aussage der Regierung die Abstimmung der Einzelverfahren verbessern, „ohne die Selbstständigkeit der Einzelverfahren in Frage zu stellen“. In seinem Rahmen soll eine Person als Koordinationsverwalter mit der Koordination der Einzelverfahren betraut werden. Seine Aufgabe bestehe darin, Vorschläge für die abgestimmte Insolvenzverwaltung auszuarbeiten. Eine besondere Stellung nehme dabei der vom Koordinationsverwalter vorzulegende und vom Koordinierungsgericht zu bestätigende Koordinationsplan ein, der als Referenzplan für die auf der Ebene der Einzelverfahren, insbesondere auf der Grundlage von Insolvenzplänen, zu ergreifenden Maßnahmen diene.

(Dt. Bundestag, hib vom 09.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


12.06.2026

BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind grundsätzlich kein ersatzfähiger Verzugsschaden des Gläubigers, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Meldung

©momius/fotolia.com


12.06.2026

Gesetzentwurf zur Reform des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt

Streitbeilegung durch Schiedsgerichte spielt im deutschen Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle, deshalb soll das Schiedsverfahrensrecht jetzt modernisiert werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Reform des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt

Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


11.06.2026

§ 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Anwendung auf gewerblich geprägte Personengesellschaften – Neue Entwicklung in der Verwaltungspraxis

Die Diskussion um § 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG hat in jüngerer Zeit an praktischer Relevanz gewonnen. Hintergrund ist, dass Finanzämter vermehrt die Auffassung vertreten, das Verlustverrechnungsverbot erfasse negative Einkünfte aus Drittstaatenbetriebsstätten auch dann, wenn diese einer gewerblich geprägten Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG zuzurechnen sind.

weiterlesen
§ 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Anwendung auf gewerblich geprägte Personengesellschaften – Neue Entwicklung in der Verwaltungspraxis
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht