• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neuregelung der Vollverzinsung: Auswirkung auf die Finanzamtspraxis

13.10.2022

Meldung, Steuerrecht

Neuregelung der Vollverzinsung: Auswirkung auf die Finanzamtspraxis

Das Bundesverfassungsgericht hat am 08.07.2021 entschieden, dass die Vollverzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen nach der Abgabenordnung (AO) mit jährlich 6 % für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 verfassungswidrig ist. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung nun in der Praxis?

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

Nachdem das Bundesverfassungsgericht neue Regeln für die Vollverzinsung gefordert hat, wurde inzwischen per Änderungsgesetz die AO (§ 238), die maßgeblich für die praktische Umsetzung ist, angepasst. Zusammengefasst hat die Entscheidung des BVerfG in der Praxis nachfolgende Auswirkungen.

Fortgeltung für Verzinsungszeiträume bis zum 31.12.2018

Nach der Entscheidung des BVerfG ist für Verzinsungszeiträume bis zum 31.12.2018 das bisherige Recht weiter anwendbar (Fortgeltungsanordnung). Entsprechende zulässige Einsprüche gegen Zinsfestsetzungen für Verzinsungszeiträume bis zum 31.12.2018 wurden bereits insoweit durch eine sog. Allgemeinverfügung vom 29.11.2021 erledigt.

Rückwirkende Neuregelung der Vollverzinsung

Für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 wurde der Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31.07.2022 eine rückwirkende Neuregelung der Vollverzinsung zu treffen. Diese Neuregelung ist am 22.07.2022 in Kraft getreten. Sie gilt für neue Zinsfestsetzungen für  Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 und ist auch rückwirkend in allen offenen Fällen anzuwenden (BMF-Schreiben vom 22.07.2022).

Auswirkung auf Zinssatz für Steuernachforderungen und -erstattungen

Durch das Änderungsgesetz wird u.a. der Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) gesenkt. In offenen Fällen mit Festsetzung von Erstattungszinsen gilt zugunsten der Betroffenen Vertrauensschutz. Bei Mischfällen mit Nachzahlungs- und Erstattungszinsen wird die Vertrauensschutzregelung auf das Ergebnis der Neuberechnung angewendet.

Übergangsregelung bei der Vollverzinsung aufgrund notwendiger Umstellungen

Die Steuerverwaltungen der Länder können die Neuberechnung der Zinsen in anhängigen Verfahren und die Umstellung der Zinsberechnungsprogramme aufgrund der damit verbundenen erheblichen technischen und organisatorischen Auswirkungen allerdings nicht sofort nach Inkrafttreten der Neuregelungen ab dem 22.07.2022 umsetzen. Für eine Zwischenzeit hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung geschaffen. Während dieser Übergangsphase können Festsetzungen von Nachzahlungs- bzw. Erstattungszinsen für Verzinsungszeiträume ab 01.01.2019 weiterhin vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, um die Zinsfestsetzung später nachzuholen (BMF-Schreiben vom 22.07.2022).


Landesamt für Steuern Rhl.-Pfalz vom 11.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©psdesign1/fotolia.com


16.09.2026

Euronext sieht Fortschritte bei Klima und Governance

Laut Euronext verbessern Unternehmen ihre ESG-Leistung, während vereinfachte EU-Regeln die Nachhaltigkeitsberichterstattung neu ausrichten.

weiterlesen
Euronext sieht Fortschritte bei Klima und Governance

Steuerboard

Stefan Skulesch


16.09.2026

Landwirtschaftliches Vermögen im Erbschaftsteuerrecht – Warum die tatsächliche Nutzung entscheidend ist

Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft. Damit land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei einem Generationenwechsel nicht durch die Erbschaftsteuer in ihrer Fortführung gefährdet werden, privilegiert der Gesetzgeber den Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.

weiterlesen
Landwirtschaftliches Vermögen im Erbschaftsteuerrecht – Warum die tatsächliche Nutzung entscheidend ist

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com


16.09.2026

UWG-Novelle führt zu Rechtsunsicherheit bei Nachhaltigkeitsaussagen

Werden Nachhaltigkeitsinformationen als Auslöser von zivilrechtlichen Risiken wahrgenommen, gerät ihr eigentlicher Nutzen in den Hintergrund.

weiterlesen
UWG-Novelle führt zu Rechtsunsicherheit bei Nachhaltigkeitsaussagen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht